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Nachricht vom 12.06.2021 |
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Region |
Stadtjugendamt stärkt Kindeswohl in Corona-Zeiten |
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Homeschooling, Kontaktbeschränkungen, Angst vor Ansteckung: Kinder und Jugendliche sind durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Regularien stark belastet. |
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Neuwied. Kinderärzte und Wissenschaftler sind besorgt, da seelische Belastungen und psychosomatische Beschwerden durch die Corona-Krise zugenommen haben (zum Beispiel Uni-Klinik Hamburg-Eppendorf/COPSY-Studie). Das Stadtjugendamt Neuwied greift dies auf, bezieht Position für die Kinder und Jugendlichen und möchte die jungen Menschen nun durch kurzfristige neue Ideen unterstützen und fördern.
Die Schulsozialarbeit und das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Neuwied haben die Bedürfnisse der Kinder nach Begegnung, Bewegung und Spiel im Blick und wollen diesen mit verschiedenen Angeboten begegnen. Gerade für den Erwerb sozialer Kompetenzen und sogenannter „Soft-Skills“ ist die Kinder- und Jugendförderung wichtig. Sie bietet neben Spaß und Erholung vielfältige Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung und stärkt das Sozialverhalten.
Nach vielen Monaten der Pandemie und des Lockdowns werden nun verschiedene Angebote wieder möglich. Unter anderem sind im Freien und unter Einhalten des Mindestabstands auch wieder kontaktloser Sport und Bewegung mit bis zu 20 Kindern erlaubt. Deshalb wird die offene Jugendarbeit der Stadt Neuwied gemeinsam mit der Schulsozialarbeit und mit Unterstützung freier Träger in den nächsten Wochen wieder mehr Bewegung in den Alltag der Kinder und Jugendlichen bringen. Die Treffen sind vorerst auf kleine Gruppen begrenzt und werden am Nachmittag stattfinden, wenn möglich auf den Schulhöfen der Grund- und weiterführenden Schulen sowie auf dafür geeigneten städtischen Grünflächen. Über die konkreten Termine informiert die Schulsozialarbeit an der jeweiligen Schule.
Auch das Jugendzentrum Big-House hat seine Türen wieder geöffnet. Die bunten Pfingstferien des Kinder- und Jugendbüros konnten wieder im geplanten Umfang durchgeführt werden. Natürlich alles im Rahmen der aktuell geltenden Auflagen.
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Nachricht vom 12.06.2021 |
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