Neue Geschwindigkeitsbegrenzungen auf B42 und B256 in Neuwied
Lange Zeit waren auf Teilstücken der B42 zwischen Engers und Neuwied und auf der B256 zwischen Neuwieder Kreuz und der Rheinbrücke keine Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet, sodass man freie Fahrt hatte. Dies hat sich vor Kurzem geändert.
Neuwied. Wer in der letzten Zeit von Neuwied aus über die B42 nach Bendorf oder die B256 Richtung Rheinbrücke gefahren ist, hat sicherlich festgestellt, dass dort neuerdings eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wurde. Wie die Stadt Neuwied auf Nachfrage mitteilt, lag die Entscheidung nicht allein dort. Die Bekämpfung der Verkehrsunfälle im Rahmen der örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen ist gemeinsame Aufgabe von Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Die Unfallkommission prüft das Unfallgeschehen in der Region und wertet die Schwere der Unfälle aus. Anschließend werden Maßnahmen abgeleitet.
In den vergangenen Monaten und Jahren gab es auf den Bundesfernstraßen um Neuwied eine Vielzahl von schweren Unfällen, viele mit Schwerverletzten, einige sogar mit tödlichem Ausgang. So wurde einstimmig beschlossen, die Geschwindigkeit auf dem Teilstück der B42 zwischen Engers-Block auf 120 km/h zu begrenzen.
Zwischen Block und Neuwieder Kreuz (B42/B256) sogar auf 100 km/h. „Im Bereich Block wurden in der Vergangenheit auch Lärmbelästigungen durch Fahrzeuge auf der Bundesstraße gemeldet“, berichtet Erhard Jung, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Neuwied. Auf der B256 zwischen dem Neuwied-Oberbieber und der Rheinbrücke wurde ebenfalls eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 100 km/h festgelegt.
Durch die Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Derzeit wird jedoch in einer Neuwieder-Facebook Gruppe darüber diskutiert. Da wird unter anderem gefordert, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen wieder entfernt werden sollen. Es wurde sogar eine Online-Petition dazu gestartet.
Uwe Schumann
Video von der Strecke, auf der jetzt die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt