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Nachricht vom 06.09.2021
Politik
Bürgermeister Rasbach geht zum 31. März 2022 in den Ruhestand
Der jetzige Bürgermeister Horst Rasbach der Verbandsgemeinde (VG) Dierdorf tritt auf eigenen Wunsch, vor Ablauf der Wahlperiode, zum 31. März 2022 in den Ruhestand. Hierüber informierte er in der außerplanmäßigen Sitzung des VG-Rates am 7. September.
Horst Rasbach verkündete in der Ratssitzung, dass er im kommenden Frühjahr in den Ruhestand geht. Foto: Wolfgang TischlerDierdorf. Seit 2012 lenkt Horst Rasbach als direkt gewählter Bürgermeister die Geschicke der Verbandsgemeinde Dierdorf. Im Jahr 2020 wurde er für weitere acht Jahre wiedergewählt. Nun wird er im kommenden Frühjahr in den Ruhestand gehen. In der Sitzung des Rates nannte er pauschal gesundheitliche Gründe. Sein Arzt habe ihm gesagt, dass er dies oder jenes nicht mehr machen sollte. „Entweder mache ich etwas ganz oder gar nicht. Insofern habe ich diese Entscheidung nun getroffen“, erklärte Rasbach.

Die erforderlich werdende Wahl der neuen Bürgermeisterin oder des neuen Bürgermeisters kann nicht mit einer anderen Wahl zusammengelegt werden. Insofern wird die anstehende Bürgermeisterwahl als sogenannte „isolierte“ Wahl erfolgen. Der Ältestenrat hatte vorberaten und dem VG-Rat als Termin Sonntag, den 16. Januar 2022 vorgeschlagen. Eine eventuell fällig werdende Stichwahl soll dann am Sonntag, dem 6. Februar 2022 erfolgen. Somit bleibt noch genügend Zeit für eine ordnungsgemäße Übergabe des Amtes.

Der Rat hatte zu diesen Terminvorschlägen keine Einwände und so wurden sie einstimmig beschlossen. Die Vorschläge werden nun der Kommunalaufsicht mitgeteilt, die die Termine dann offiziell festsetzt.

Wenn diese Festsetzung erfolgt ist, dann wird die Stelle des Bürgermeisters offiziell ausgeschrieben. Dem Bürgermeister obliegt auch kraft Amtes die Geschäftsführung der Energie GmbH Dierdorf.

Der oder die neue Bürgermeister/in wird dann am 16. Januar 2022 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgern der Verbandsgemeinde für acht Jahre gewählt. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei dieser Wahl keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so gehen die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen am 6. Februar 2022 in die Stichwahl. (woti)
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