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Nachricht vom 07.10.2021
Region
Streifenwagen die Vorfahrt genommen und weitere Verkehrsdelikte
Die Polizei Linz berichtet von mehreren Verkehrsvergehen am Donnerstag, dem 7. Oktober. In Dattenberg gab es elf zu schnelle Fahrer, in Leubsdorf wurde trotz Gegenverkehr überholt und in Linz hat ein unter Drogen stehender Fahrer einem Polizeifahrzeug die Vorfahrt genommen.
Geschwindigkeitsmessung
Dattenberg.
Im Bereich der B 42, bei Dattenberg wurde am gestrigen Vormittag eine Radarmessung durchgeführt. Bei insgesamt über 1.500 Fahrzeugen die gemessen wurden, konnten erfreulicherweise lediglich 11 Verstöße registriert werden, was eine sehr geringe Quote darstellt. Der schnellste gemessene PKW fuhr bei erlaubten 70 km/h 99 km/h.
Die Polizei freut sich über so viele angemessen fahrende Fahrer.

Zeugenaufruf nach Straßenverkehrsgefährdung
B42/Leubsdorf.
Am Donnerstag gegen 18:15 Uhr befuhr eine PKW-Fahrerin mit ihrem grünen VW Golf die B42 aus Linz am Rhein kommend in Fahrtrichtung Neuwied. Im Kurvenbereich hinter Leubsdorf überholte die Fahrerin eines blauen Mercedes einen in Fahrtrichtung Linz am Rhein fahrenden LKW, trotz der entgegenkommenden VW-Fahrerin. Diese musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, eine Vollbremsung durchführen. Die Polizei Linz am Rhein bittet Zeugen, die den Vorfall beobachten haben, um persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme unter der 02644-9430.

Fahren unter BTM Einfluss, mit Gefährdung des Straßenverkehrs
Linz.
Am Donnerstagabend wurde ein Streifenwagen auf einen PKW Renault aufmerksam. Der Fahrzeugführer fuhr von einer Nebenstraße auf die Asbacher Straße in der Ortslage Linz auf. Hierbei missachtete er die Vorfahrt des Polizeifahrzeuges. Nur durch eine Vollbremsung unter Auslösung des ABS und einem sofortigen Ausweichen konnte ein Zusammenstoß verhindert werden.

Der 43-jährige Fahrer zeigte bei der anschließenden Kontrolle deutliche Anzeichen von Betäubungsmittel Konsum. In einer ersten Befragung räumte er dies auch ein. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und die Fahrerlaubnis sichergestellt. In dem Strafverfahren, das ihn nun erwartet, wird natürlich auch sein Fahrverhalten Berücksichtigung finden.
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