NR-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied
Nachricht vom 15.10.2021
Region
Übersicht zu 2G, 2G+, 3G und den Warnstufen: Was gilt wann?
Um einen erneuten Lockdown im Winter zu umgehen und dennoch einem Großteil der Bevölkerung ein normaleres Leben zu ermöglichen, hat sich bei den Optionen der Personen-Beschränkungen und der Definition der Warnstufen einiges getan.
SymbolfotoRegion. Es wird immer unübersichtlicher im Dschungel der Corona-Maßnahmen. War bis vor Kurzem noch 3G mit „Geimpfte, Genesene oder Getestete“ die einzige Regelung, gibt es nun mit 2G und 2G+ noch weitere Optionen der Beschränkung. Und dann sind da auch noch die drei Warnstufen. Damit man weiß, was was ist und wann was gilt, haben wir mal eine Übersicht erstellt.

Die Zutrittsbeschränkungen 2G, 2G+ und 3G
Lange Zeit gab es nur eine Regelung, den Zutritt zu Veranstaltungen, der Gastronomie oder auch Geschäften zu kontrollieren, nämlich die 3G-Regel für „Geimpfte, Genesene oder Getestete“. Je nach aktueller Warnstufe durften somit geimpfte, genesene oder frisch negativ getestete Bürger bis zu einer bestimmten Gesamtzahl beispielsweise an Veranstaltungen teilnehmen. Seit der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung gibt es nun auch in Rheinland-Pfalz mit 2G und 2G+ weitere Optionen der Zutrittsbeschränkung. Während durch 3G noch alle Bürger gleichberechtigt behandelt wurden, gibt es bei 2G und 2G+ große Vorteile für Geimpfte und Genesene. Die 2G-Regel ermöglicht ausschließlich „Geimpften und Genesenen“ die Teilnahme, Ungeimpfte, also nicht-immunisierte Personen, haben bei diesem Modell gar keinen Zutritt. Für Veranstalter ist dies die komfortabelste Lösung, da im Rahmen von 2G Abstandsregeln oder die Maskenpflicht entfallen und es auch keine Personen-Obergrenzen mehr gibt.

Einen Mittelweg der beiden Varianten von 2G und 3G bildet die 2G+ Regel für „Geimpfte und Genesene plus Getestete“. Was auf den ersten Blick kompliziert erscheint, ist es auf den zweiten Blick aber gar nicht. Die 2G+ Regelung behandelt bei der Anzahl der zugelassenen Personen nur Getestete. Geimpfte und Genesene werden bei der Zählung nicht berücksichtigt, wodurch für sie ein uneingeschränkter Zugang ermöglicht wird. Sowohl bei 2G als auch bei 2G+ werden Kinder bis zur Vollendung des elften Lebensjahres wie geimpfte Personen gewertet. Die Gesamtzahl der zulässigen Personen erhöht sich dadurch stark, allerdings ist es für Veranstalter mit mehr Aufwand verbunden, im Vorfeld bereits zu differenzieren und nur die getesteten Personen bei Zählungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der 2G+ Regel bleibt die Abstands- und Maskenpflicht für alle Teilnehmer bestehen.

Die Warnstufen
Auch bei den Warnstufen gab es einige Änderungen. Zu Beginn der Einführung der Warnstufen waren diese ausschließlich von der Sieben-Tage-Inzidenz abhängig. Seit einiger Zeit definiert sich die Warnstufe aus mehreren Faktoren. Neben der Sieben-Tage-Inzidenz wird auch die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz und der Anteil an belegten Intensivbetten für die Einteilung herangezogen. Mindestens zwei dieser drei Leitindikatoren müssen an drei aufeinander folgenden Tagen erfüllt sein, um die jeweilige Warnstufe zu erreichen. Ist dies erreicht, gilt die entsprechende Warnstufe ab dem übernächsten Tag. Die Warnstufe hat dabei direkte Auswirkungen auf die Zutrittsregelungen, da sie die Höchstgrenze der teilnehmenden Personen bestimmt.

Warnstufe 1 ist die niedrigste der drei Warnstufen. Sie wird erreicht, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt, die Sieben-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz unter 5 bleibt und die Anzahl der belegten Intensivbetten unter sechs Prozent ist. Bei Warnstufe 1 sind bei Veranstaltungen im Innenbereich bis zu 250 nicht-immunisierte Personen zulässig, bei Veranstaltungen im Freien bis zu 1.000 Personen. Aufenthalt im öffentlichen Raum ist für maximal 25 Personen gestattet. Bei der 2G+ Regel werden Geimpfte und Genesene dabei nicht mitgezählt, für 2G ist die Warnstufe irrelevant, da ohnehin nur immunisierte Personen Zutritt haben.

Bei Warnstufe 2 liegt die Grenze der Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200, die Sieben-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz zwischen 5 und 10 und die Anzahl der belegten Intensivbetten zwischen sechs und zwölf Prozent. Wird die Warnstufe 2 gültig, verringert sich auch die zulässige Personenzahl. Bei Veranstaltungen im Innenbereich sind nun bis zu 100 nicht-immunisierte Personen zulässig, bei Veranstaltungen im Freien bis zu 400 Personen. Aufenthalt im öffentlichen Raum ist für maximal 10 Personen gestattet. Auch hier gelten diese Zahlen bei 2G+ nur für nicht-immunisierte Personen.

Warnstufe 3 ist die höchste der drei Warnstufen und wird ausgesprochen, wenn die Werte der Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegen, die Sieben-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz größer als 10 und die Anzahl der belegten Intensivbetten über zwölf Prozent sind. Sind zwei der Werte an drei aufeinander folgenden Tagen erfüllt, wird die Warnstufe 3 ausgesprochen. Die erlaubten nicht-immunisierten Personen bei Veranstaltungen im Innenbereich reduzieren sich auf 50 Teilnehmer, im Außenbereich sind noch 200 zulässig. Im öffentlichen Raum hingegen liegt die Obergrenze bei 5 Personen zusätzlich zu den Geimpften und Genesenen bei der 2G+ Regel.

Testpflicht und Besonderheiten
Während bei 3G und 2G+ grundsätzlich die Abstands- und Maskenpflicht bestehen bleibt, gibt es im Bereich der Gastronomie eine Besonderheit. Sind weniger als 25 nicht-immunisierte Personen anwesend, welche immer einen frischen Negativ-Test vorlegen müssen, entfällt als Ausnahme die Masken- und Abstandspflicht. Bei der 2G und 2G+ Regelung entfällt bei Veranstaltungen die generelle Obergrenze, da immunisierte Personen nicht mitgezählt werden. Eine Ausnahme sind hier allerdings Veranstaltungen ohne feste Plätze wie beispielsweise bei Festivals, bei denen eine Gesamt-Personenzahl von höchstens 25.000 Teilnehmern gilt.

Vor allem für diejenigen, die nicht geimpft oder genesen sind, bleibt für alle Aktivitäten in Innenräumen die Testpflicht bestehen. Hiervon ausgenommen sind nur Kinder bis einschließlich elf Jahre und Schüler. Da seit dem 11. Oktober die Schnelltests nicht mehr kostenfrei sind, kann ein häufiges Testen schnell teuer werden. Daher sollte man unbedingt die Preise der Teststellen vergleichen, denn die Kosten für einen Schnelltest variieren zwischen 10 und 25 Euro. Weiterhin kostenfrei bleiben die Tests allerdings für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Die Grenzwerte und auch die Bestimmungen generell können natürlich jederzeit mit einer neuen Corona-Bekämpfungsverordnung variieren. Die genauen Zahlen sollten also bei der Planung von Veranstaltungen immer aktuell nachgeschaut werden.
Nachricht vom 15.10.2021 www.nr-kurier.de