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Nachricht vom 15.10.2021 |
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Politik |
Lärmschutz an Schienenwegen - Forderungen an die Politik |
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Der „Arbeitskreis Bahnlärm Rhein/Mosel“ ist der Zusammenschluss von Bürgerinitiativen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Die appellieren an die politischen Parteien, im Koalitionsvertrag der kommenden Bundesregierung die Weichen für eine Verbesserung des Lärmschutzes an Schienenwegen zu stellen. |
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Kreis Neuwied. Obwohl mit dem Schienenlärmschutzgesetz 2017 ein erster Schritt zur Bekämpfung von Lärmspitzenwerten getan wurde, bleiben die Anlieger an Bestandsstrecken insbesondere des Schienengüterverkehrs unzumutbaren und gesundheitsschädigenden Lärm- und Erschütterungsbelastungen ausgesetzt. Die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie des rollenden Materials auf der Schiene bleiben eine zentrale Aufgabe für die Verkehrs-, Gesundheits- und Umweltpolitik.
Dazu erhebt der Arbeitskreis Bahnlärm Rhein/Mosel konkret die folgenden Forderungen:
1. Lärmvorsorge für alle
Gesundheitsschutz vor Wirtschaftsinteressen: Einführung von zeitgemäßen Immissionsgrenzwerten (Lärm/ Erschütterungen) auch an den Bestandsstrecken des Schienenverkehrs. Des Weiteren muss ein systematischer gesetzgeberischer Modernisierungsdruck auf den Bestand an Schienenfahrzeugen ausgeübt werden. Strengste Lärmgrenzwerte bei Neuanschaffungen von rollendem Material müssen eingeführt werden. Dies muss durch eindeutige gesetzliche Regelungen sichergestellt werden.
2. Gesamtlärm-Beurteilung
Der Gesamtlärm von Luftverkehrs-, Straßen-. Wasser- und Schienenwegen muss endlich als Beurteilungsgrundlage von Schutzmaßnahmen definiert werden. Obwohl von Bundesrat und Fachleuten seit den 1990er Jahren gefordert, ist dies noch immer nicht geschehen.
3. „Bestandsschutz“ darf nicht länger Freibrief sein
Der Begriff der „wesentlichen Änderung“ im Bundes-Immissionsschutzgesetz muss ausgeweitet werden auf Änderungen der Netznutzung, die deutliche Änderungen der Lärm- und Erschütterungsemissionen bewirken können. Dies sind insbesondere die Erhöhung von Zugfrequenzen, die Erhöhung von Achslasten, die Erhöhung von Geschwindigkeiten sowie bauliche Veränderungen (zum Beispiel: Einbau von Betongleisschwellen statt Holz et cetera). Maßgeblich sein müssen die Veränderungen seit Inkrafttreten des BImSchG 1974.
4. Nachtruhe-Anspruch
Insbesondere nächtlicher Lärm führt zu Krankheit und zu vorzeitigen Todesfällen. Ein Anspruch auf Nachtruhe in der Zeit von 22 bis 6 Uhr muss im Gesetz verankert werden. Die Anwohner an einer Schienenstrecke sind ebenso schutzwürdig wie zum Beispiel diejenigen an einer Autobahn oder an einem Flughafen.
5. Berechnungen und Bewertungen zum Schutz von Leben und Gesundheit
Lärm ist nicht nur durch rechnerische Mittelwerte, sondern auch durch Lärmspitzen definiert. Dies ist in besonderem Maße im Schienenverkehr der Fall. Daher müssen Immissionsgrenzwerte für Anwohner an Schienenverkehrswegen nicht nur Mittelungswerte, sondern auch Lärmspitzenwerte definieren.
6. Zum „System Bahn“ gehören auch die Anlieger
Zum „System Bahn“ gehören nicht nur Netzbetreiber, die Hersteller der Fahrzeuge und Gerätschaften, die Reisenden sowie die Transportunternehmen, sondern auch die Anwohner an Bahnstrecken. Es ist daher sicherzustellen, dass auch im BMVI Strukturen geschaffen werden, die sicherstellen, dass diese bedeutende Gruppe Gehör findet und ihre Interessen angemessene Beachtung findet.
7. Handeln Sie entschlossen!
Insbesondere die uralten Siedlungsräume in den Flusstälern wie Rhein und Mosel nehmen täglich Schaden durch den de facto unbegrenzten Lärm- und Erschütterungseintrag, vor allem durch internationalen Schienengüterverkehr. „Daher fordern wir für die oben genannten Punkte von einer zukünftigen Bundesregierung schnelles Handeln. Klare Festlegungen in einem Koalitionsvertrag, eindeutige gesetzliche Regelungen, konsequente Umsetzung auf der Exekutivebene!“
Zusätzlich zu diesen bundespolitischen Erfordernissen fordern die Bürgerinitiativen für das nördliche Rheinland-Pfalz:
Die Einrichtung eines Projektbeirats Lärmschutz für das untere Mittelrheintal (Koblenz-Bonn) sowie das Moseltal.
Eine Machbarkeitsprüfung und die kurzfristige Umsetzung konkreter Lärmschutzmaßnahmen an Rhein und Mosel.
Die Aufnahme des Neubaus einer Alternativtrasse zum Mittelrhein / zur Mosel in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans. (Offener Brief an die Politik - Arbeitskreis Bahnlärm Rhein-Mosel)
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Nachricht vom 15.10.2021 |
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