NR-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied
Nachricht vom 18.11.2021
Politik
Corona in Rheinland-Pfalz: Mehr Impfen, mehr Testen und mehr 2G
„Wir haben in Rheinland-Pfalz bereits eine Verschärfung unserer Corona-Bekämpfungsverordnung vorbereitet und werden die Beschlüsse der MPK umsetzen“, so die Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einer Pressekonferenz.
Malu Dreyer verkündigte die neuen Regeln. Archivfoto: Wolfgang TischlerImpfangebote ausweiten – Boostern forcieren
„Entscheidend bleiben Erst und Zweitimpfungen für bisher Ungeimpfte; aber auch den Auffrischungsimpfungen kommt eine immer wichtigere Rolle im Kampf gegen die Pandemie zu. Alle Bürger und Bürgerinnen sollen eine Booster-Impfung anhand der Empfehlung der Ständigen Impfkommission erhalten können, wenn die Zweitimpfung mindestens fünf Monate zurückliegt. Wir werden uns auch vorbereiten, dass Kinder zwischen 5 und 12 Jahren geimpft werden können, sobald die EMA dies genehmigt und der Bund den dazu notwendigen Impfstoff geliefert hat“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Schutz von vulnerablen Gruppen in Pflegeeinrichtungen
Tägliche Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Krankenhäusern und auch für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in ähnlichen Einrichtungen.

„Daher ist es erforderlich, dass bundeseinheitlich alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie alle Besucher und Besucherinnen in diesen Einrichtungen eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Auch geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden. Ein möglichst lückenloses Monitoring-System soll dies kontrollieren und auch erfassen, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung die „Booster“-Impfung erhalten haben.

3G –Regelung am Arbeitsplatz
„Der Arbeitsplatz muss coronasicher sein. Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Die Arbeitgeber sollen weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Dort, wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden“, so die Ministerpräsidentin.

3G–Regelung im ÖPNV
Bei der Beförderung von Personen in Bussen, S- und U-Bahnen, in Zügen, im Fährverkehr und in Flugzeugen sei es gerade bei hohen Inzidenzen schwerer möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen. Daher soll im öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Schülerverkehre sind davon ausgenommen. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

2G-Regelung für Veranstaltungen, Gastronomie, Hotels und körpernahe Dienstleistungen
Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher seien besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt, so die Ministerpräsidentin. „Wir werden daher auch in Rheinland-Pfalz ab einem Schwellenwert der Hospitalisierungsrate über 3 den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen - sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen. Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen.

Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von diesen Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert“, so die Ministerpräsidentin.

2G plus ab Hospitalisierungsrate über 6
Wenn der Schwellenwert der Hospitalisierungsrate 6 überschreitet, werden in Rheinland-Pfalz in weiten Bereichen auch bei geimpften und genesenen Personen ein negatives Testergebnis notwendig machen.“

(2G plus) Länderöffnungsklausel ab Hospitalisierungsrate über 9
„Wir haben die Möglichkeit, ab einer Hospitalisierungsrate von 9 mit der Zustimmung des Parlamentes bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems weitergehende landesrechtliche Schutzmaßnahmen zu treffen.“

Kostenloses Testen bis zum 20. März 2022
„Wir begrüßen, dass der Bund wieder die Bürgertests kostenlos anbietet“, so die Ministerpräsidentin.

Strafverfolgung bei Fälschung von Impf- und Testzertifikaten
„Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass die Nachweise über eine erfolgte Impfung oder Genesung gültig und korrekt ausgestellt sind. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz sorgt dafür, dass diejenigen, die Impf- und Genesenenzertifikate fälschen oder gefälschte Nachweise nutzen, künftig rechtssicher bestraft werden können. Das gilt auch für diejenigen, die sich mit gefälschten Nachweisen ein elektronisches Impf- oder Genesenenzertifikat ausstellen lassen wollen. Strafbar ist es auch, eine falsche Testbescheinigung auszustellen. Das ist kein Kavaliersdelikt, daher werden in Rheinland-Pfalz gezielte Kontrolltage vornehmen“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die vorgenannten Fakten werden in die neue Coronaverordnung einfließen, die kommende Woche in Kraft treten wird. Sobald sie vorliegt, werden wir sie veröffentlichen. Das nachstehende Schaubild verdeutlicht nochmal die Regeln. (woti)

 
Nachricht vom 18.11.2021 www.nr-kurier.de