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Pressemitteilung vom 22.11.2021 |
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Region |
Bei der Weihnachtsfeier auf Nummer Sicher gehen |
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Gemeinsam feiern und dem Corona-Virus ein Schnippchen schlagen? Das geht. Damit die betriebliche Weihnachtsfeier auch unter Corona-Bedingungen gelingen kann, braucht es gute Ideen und Kreativität. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gibt Tipps für ein Treffen zum Jahresabschluss ohne Ansteckungsrisiko. |
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Region. „Die betriebliche Weihnachtsfeier ist mehr als ein Meeting. Sie ist ein Dankeschön an die Mitarbeitenden und eine Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit“, sagt Dr. Christoph Heidrich, Präventionsleiter der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Sie fördere zudem den Zusammenhalt und die Motivation. „Natürlich feiern am liebsten alle Beschäftigten an einem Ort gemeinsam. Wir raten aber – aufgrund der aktuell hohen Inzidenzen und der Impfdurchbrüche – derzeit davon ab, sich in großen Gruppen in geschlossenen Räumen zu versammeln. Selbst unter Einhaltung der AHA + L (Abstand, Hygiene, Maske + Lüften) Regeln ist derzeit ein Infektionsrisiko gegeben“, so Dr. Heidrich. Er empfiehlt, auf virtuelle Alternativen auszuweichen: „Online-Treffen sind sicherlich nicht gleichwertig, aber auch mit ihnen lässt sich ein Gemeinschaftsgefühl schaffen und Wertschätzung zum Ausdruck bringen.“
Für eine Betriebsfeier im Online-Format ist eine gute Vorbereitung wichtig. Folgendes sollte geklärt sein: Sind alle Beteiligten mit der gewählten Online-Plattform vertraut? Gibt es Probleme mit Soft- oder Hardware? Haben alle einen Technikcheck gemacht? Manche Online-Meetingräume ermöglichen sowohl die Rede im Plenum als auch private Gespräche. „Es empfiehlt sich, eine Plattform zu wählen, die Gespräche in Einzelgruppen zulässt, da sonst immer nur eine Person redet und alle anderen zuhören müssen“, so Dr. Heidrich. Ein Tipp: Die Weihnachtsfeier kann mit haptischen Elementen kombiniert werden. Beispielsweise können Einladungskarten oder selbst gebackene Kekse per Post versendet werden.
Auch online muss niemand auf klassische Programmpunkte verzichten. Ob Weihnachtswichteln oder Teamwettbewerbe – es gibt viele Apps und Online-Dienste, die genutzt werden können, um das Treffen kurzweilig zu gestalten. Selbst ein (fast) gemeinsames Essen ist möglich: Jede und jeder in der eigenen Küche und doch alle verbunden durch den Bildschirm und einen moderierenden Koch.
Sollten alle Beschäftigten geimpft sein, kann über ein Treffen in Präsenz nachgedacht werden. Dazu sollten die Gruppen aber nicht zu groß sein, denn damit erhöht sich potenziell auch unter Geimpften das Infektionsrisiko. Ein tagesaktueller Schnelltest gibt zusätzlich mehr Sicherheit. In der Regel gilt: Betriebliche Weihnachtsfeiern stehen immer dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie für alle Beschäftigten offen sind und einem Gemeinschaftszweck dienen – also das Betriebsklima fördern oder die Verbundenheit mit dem Betrieb. Dieser Schutz gilt auch bei Online-Veranstaltungen. Wenn sich zu diesem Anlass lediglich einzelne Untereinheiten oder Abteilungen eines Unternehmens treffen können, ist es wichtig, dass alle Beschäftigten dieser Einheit uneingeschränkten Zugang zu der Veranstaltung haben. (PM)
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Pressemitteilung vom 22.11.2021 |
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