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Nachricht vom 30.11.2021
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DRK Kamillus Klinik: SARS-CoV-2 Besucherregelung Dezember 2021
Die neue Besucherregelung ist gültig ab dem 6. Dezember nach der aktuell gültigen 28. Corona-Schutzmaßnahmenverordnung. Die allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen „AHA+L+A Regeln“ sind für alle Personen weiterhin anzuwenden.
Asbach. Die DRK Kamillus Klinik passt erneut die Besucherregelung an. Folgendes gilt es zu beachten: Einen Besucher pro Patient und Tag im Zeitraum von 10 bis 16 Uhr.

Besucher dürfen nach der sogenannten 2-G-plus Regel (Nachweislich geimpft oder genesen, mit einem anerkannten, gültigen negativen Antigen Schnelltestergebnis (nicht älter als 24 Stunden) oder einem negativen PCR Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) das Krankenhaus betreten, wenn Sie keine Symptome und keinen ungeschützten Kontakt zu einer SARS-CoV-2 PCR positiv bestätigten Person hatten.

Sogenannte Selbst- und Eigentests werden als Nachweis nicht anerkannt! Während des Aufenthalts müssen alle Personen durchgehend eine FFP 2 Maske tragen. Besucher müssen bei der Einlasskontrolle des Krankenhauses zwingend die erforderlichen Nachweise vorlegen. Für die Kontaktnachverfolgung muss der Besucherfragebogen ausgefüllt werden.

Wer gilt als genesen?
Genesen ist, wer Covid-19 hatte, belegt durch einen positiven PCR-Test. (Ein Schnell- oder Selbsttest reicht nicht.) Dieser Test muss mindestens 28 Tage und höchstens ein halbes Jahr alt sein. Die entsprechenden Bescheinigungen verschicken die Gesundheitsämter unaufgefordert.

Wer gilt als vollständig geimpft?
Zu diesen zählen alle vollständig nach dem empfohlenen Impfschema der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 geimpfte Patienten, wenn die letzte Impfung 15 Tage zurückliegt und die geimpften Personen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen.

Personen, die eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sind ab Tag eins nach der erstmaligen COVID-19-Impfung ebenfalls vollständig geimpft. Diese einmalige Impfung sollte etwa sechs Monate nach der Diagnosestellung beziehungsweise Genesung erfolgen.
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