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Nachricht vom 18.12.2021 |
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Region |
Verkehrsrowdy bedroht vierköpfige Familie mit Eisenstange |
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Nach einem Verkehrsdelikt kam es am Samstagnachmittag, den 18. Dezember kam es in Unkel auf der Straße „Am Hohen Rhein“ zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Familienvater und einem 59-jährigen Fahrzeugführer aus Unkel. Dies berichtet die Polizei Linz. Es werden noch Zeugen gesucht. |
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Unkel. Der Fahrzeugführer habe mit seinem schwarzen Seat die 30er-Zone mit stark überhöhter Geschwindigkeit befahren und sei dabei kurzzeitig auch auf den Gehweg geraten, auf welchem sich die vierköpfige Familie mitsamt dreijährigem Sohn befand. Der Sohn musste durch den Vater schützend zur Seite gezogen werden, damit er nicht angefahren wurde.
Anschließend sei es zu einer verbalen Streitigkeit zwischen beiden Parteien gekommen, in deren Folge der Fahrzeugführer in seinen PKW gestiegen sei, um von dort eine bereits griffbereit deponierte, 70 Zentimeter lange Eisenstange hervorzuholen. Mit dieser habe er sich drohend vor der Familie aufgebaut. Bei Verständigen der Polizei sei der Mann jedoch von der Tatörtlichkeit geflüchtet.
Auf dem gegenüberliegenden Bürgersteig soll sich noch ein Fußgänger befunden haben, welcher möglicherweise Zeuge der Auseinandersetzung geworden sein könnte. Dieser, oder weitere Zeugen werden gebeten sich unter der Telefonnummer 02644-9430 bei der Polizei Linz/Rhein zu melden.
Im Rahmen erster Ermittlungen konnte der Fahrzeugführer gefunden und durch Beamte der Polizei Linz an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Die besagte Eisenstange konnte wie zuvor beschrieben im Fahrzeug vorgefunden und sichergestellt werden.
Neben dem eingeleiteten Strafverfahren wird sich der Fahrzeugführer auch vor der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Neuwied verantworten müssen. Der Besitz und der Erwerb einer Fahrerlaubnis stehen in engem Zusammenhang mit der dafür erforderlichen charakterlichen Eignung ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Insbesondere bei sogenannten Aggressionsdelikten im Zusammenhang mit Verkehrsvorgängen kann die Fahrerlaubnisbehörde dem Täter die charakterliche Eignung absprechen und folglich die Fahrerlaubnis entziehen.
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Nachricht vom 18.12.2021 |
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