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Nachricht vom 21.12.2021 |
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Zensus 2022: Kreisverwaltung Neuwied sucht rund 150 Erhebungsbeauftragte |
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Bereits 2011 erfolgte erstmals die Durchführung eines europaweiten Zensus – umgangssprachlich Volkszählung genannt. Pandemiebedingt wurde der für dieses Jahr 2021 geplante Zensus auf das Jahr 2022 verschoben. Je nach Pandemielage, werden dann im Zeitraum von Mai bis August Erhebungen per Direktbefragungen oder per Telefon durch so genannte Erhebungsbeauftragte durchgeführt. |
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Kreis Neuwied. Die Erhebungsbeauftragten werden zuvor von der Zensus-Erhebungsstelle Neuwied entsprechend geschult. „Für das gesamte Kreisgebiet benötigen wir noch circa 150 Ehrenamtliche, die diese Aufgabe übernehmen. Als Erhebungsbeauftragte bewerben können sich Bürger, die volljährig, verantwortungsbewusst und kommunikativ sind. Ihre Aufgabe besteht darin, etwa 100 Personen nach ihren allgemeinen Personendaten zu befragen. Dabei sind Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit von besonderer Bedeutung. Sensible Fragen zum Gehalt oder zum Vermögen sind nicht dabei“, so Helena Hasbach, Leiterin der Zensus-Erhebungsstelle Neuwied.
Die Aufwandsentschädigungen, die die Erhebungsbeauftragten für ihre Tätigkeiten erhalten, sind von der Einkommenssteuer befreit. Insgesamt können Einkünfte bis zu 350 und 950 Euro erzielt werden. Zudem können sich die Erhebungsbeauftragten die Termine für die Befragungen selbständig und in Abstimmung mit den zu Befragenden einrichten. Insbesondere volljährige Schüler, Studierende oder Senioren haben mit der Wahrnehmung der Tätigkeit die Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen. „Wichtig ist nur, dass man sich selbst gut organisieren und im Erhebungszeitraum von Mitte Mai bis Mitte August auch mit eventuellen Urlaubsunterbrechungen die nötige Zeit aufbringen kann“, so Hasbach weiter.
Interessierte Bürger können ihr Interesse an der Übernahme der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte bis zum 28. Februar 2022 per E-Mail an zensus.info@kreis-neuwied.de oder per Telefon unter 02631-803556 mitteilen. Neben der Benennung des Vor- und Nachnamens sowie der eigenen Anschrift kann angegeben werden, in welcher Verbandsgemeinde man bereit ist, die Befragungen durchzuführen. Im Anschluss versendet die Erhebungsstelle weitere Informationen zu den Schulungen, die im März/April bevorzugt in der jeweiligen Wohnnähe stattfinden sollen, zur Aufwandsentschädigung und zum weiteren Verlauf. Auf der Homepage des Landkreises ist ein Personalbogen eingestellt, den die Bürger ebenfalls für ihre Bewerbung nutzen können.
Was ist der Zensus 2022?
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Politik, Verwaltung und Wirtschaft brauchen Informationen über die Einwohnerzahl, Erwerbstätigkeit und den Gebäude- und Wohnungsbestand als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Aus diesem Grund wird alle zehn Jahre ein Zensus durchgeführt, um aktuelle Zahlen zu erhalten.
In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll.
Wer wird beim Zensus befragt?
Für die Personenerhebung wird durch eine Stichprobe ein Teil der Bevölkerung ausgewählt. Diese Personen nehmen an der Befragung teil. Zudem sind alle Bewohner in Wohnheimen auskunftspflichtig, zum Beispiel in Studierendenwohnheimen. In Gemeinschaftsunterkünften, etwa Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäuser, ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Wohnraum befragt. Hier liegt es im Ermessen der Statistischen Landesämter, wer zur Auskunft herangezogen wird.
Welche Fragen umfasst die Haushaltsstichprobe?
Bei der Haushaltsstichprobe unterscheidet man zwischen „Ziel 1“-Merkmalen und „Ziel 2“-Merkmalen. Die „Ziel 1“-Merkmale werden persönlich erfragt, wohingegen die „Ziel 2“-Merkmale in der Regel durch die Auskunftspflichtigen selbst über das Internet erhoben werden sollen. Die Erhebungsbeauftragten verteilen dazu Formulare für die Online-Befragung.
„Ziel 1“-Merkmale sind demnach Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnsituation, wobei die ersten vier Merkmale die so genannten „Kernmerkmale“ darstellen. „Ziel 2“- Merkmale sind Wohnsituation, Staatsangehörigkeit und Zuwanderung, Bildung und Ausbildung, Berufstätigkeit, Nebenjobs und bezahlte Tätigkeit, Arbeitssuche, derzeitige Haupttätigkeit, Arbeitsort, Branche, Wirtschaftszweig des Betriebs, Beruf und Hauptstatus. Nach dem Einkommen wird nicht gefragt. Die Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Sie unterliegen strikten Regelungen der statistischen Geheimhaltung sowie des Datenschutzes. Für die zu befragenden Bürger besteht dabei Auskunftspflicht.
Wie wird die Befragung durchgeführt?
In der Vorbereitungszeit des Zensus 2022 wurden in den Kommunen und Landkreisen Erhebungsstellen eingerichtet. Die Haushaltebefragung der Gemeinden und Städte wird von der Zensus-Erhebungsstelle des Landkreises Neuwied organisiert. Die Befragung erfolgt durch Erhebungsbeauftragte, die hierfür von der Erhebungsstelle speziell geschult werden. Die ausgefüllten Fragebögen werden anschließend von der Erhebungsstelle an das Statistische Landesamt weitergeleitet. Dort werden die Daten aufbereitet und zu Ergebnissen zusammengefasst. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt.
Welche Aufgabe haben Erhebungsbeauftragte?
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürger und erfassen die Daten mit einem Fragebogen.
Welche Personen können Erhebungsbeauftragte werden?
Alle Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können Erhebungsbeauftragte werden. Vor Beginn der Tätigkeit müssen diese an einer Schulung teilnehmen und werden von der Erhebungsstelle schriftlich dazu verpflichtet, die Regelungen der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes strikt einzuhalten. Die Erhebungsbeauftragten dürfen nicht in unmittelbarer Nachbarschaft ihrer Wohnung eingesetzt werden. Zusätzlich müssen die Erhebungsbeauftragten zuverlässig, verschwiegen und redegewandt sein. Zum Nachweis der Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit erhalten die Erhebungsbeauftragten einen speziellen Ausweis. |
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Nachricht vom 21.12.2021 |
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