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Nachricht vom 27.12.2021
Region
Anwohner lehnen Baugebiet „In der Lanebach“ in Puderbach ab
Die Ortsgemeinde Puderbach beabsichtigt die Ausweisung neuer Siedlungsflächen für das Wohnen im Bereich „In der Lanebach“. Gemäß dem vorliegenden Konzept sind derzeit 53 Baugrundstücke vorgesehen, die in der Regel Größen zwischen 600 und 750 Quadratmetern aufweisen.
Dieses Gelände soll komplett bebaut werden. Fotos: Wolfgang TischlerPuderbach. Die Erschließung des Plangebietes gemäß Bebauungsplan kann über die innerörtliche Erschließungsstraße „Lanebach“ herbeigeführt werden. In Verbindung mit der „Höhenstraße“ ist eine Anbindung an das klassifizierte Straßennetz (L 265) möglich. Weiterhin ist über die „Ringstraße“ und den „Reichensteiner Weg“ eine Anbindung an den innerörtlichen Bereich von Puderbach gewährleistet.

Die einzelnen Parzellen können mit zwei Wohneinheiten bebaut werden. In jedem Haushalt gibt es heute zwei Fahrzeuge, somit befürchten den Anwohner, dass hier bis zweihundert zusätzliche Fahrzeuge zusammenkommen. Hinzu kommt der Lieferverkehr, ganz zu schweigen von dem Baustellenverkehr während der Bauzeit, die wohl einige Jahre dauern wird. Laut Anwohner seien die benannten Straßen für eine solche zusätzliche Verkehrsbelastung überhaupt nicht ausgelegt.

Entwässerung, Starkregen und Hochwasser

„Zurzeit sind keine für die geplanten Siedlungsflächen ausreichend dimensionierten Einrichtungen der technischen Infrastruktur vorhanden“, heißt es wörtlich im Bebauungsplan. Südöstlich des Plangebiets sei eine zentrale Regenrückhalteeinrichtung geplant. Diese dient der Niederschlagswasserbeseitigung des Geländes der Kindertagesstätte und berücksichtigt hinsichtlich ihrer Dimensionierung auch die künftige Entwässerung des Niederschlagswassers aus dem geplanten Wohngebiet.

Zuletzt gab es am 10. September nach einem Gewitter einen Einsatz der Puderbacher Feuerwehr wegen Wasser im Keller und drohenden Überflutungen. Die Anwohner befürchten, dass diese bedrohliche Situation durch die Versiegelungen im geplanten Neubaugebiet massiv gesteigert werden.

Private Verkehrsflächen einschließlich der offenen Stellplätze sowie Zufahrten und Hofflächen sollen dauerhaft mit versickerungsfähigem Material befestigt werden, heißt es im Bebauungsplan. Die Formulierung als Soll-Vorschrift bedeutet, dass diese Festsetzung grundsätzlich umzusetzen ist. Jedoch soll sie in begründeten Einzelfällen der zuständigen Genehmigungsbehörde im Rahmen der Ausübung des Ermessensspielraumes eine Abweichung hiervon ermöglichen, beispielsweise bei der Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs.

Seitens der Verbandsgemeindewerke Puderbach ist für die Beseitigung der im Plangebiet anfallenden Niederschlagswasser die Errichtung eines Versickerungsbeckens mit einem Notanschluss an die bestehende Entwässerung der „Ringstraße“ vorgesehen. Hier berichten die Anwohner, dass bei dem vorgenannten Gewitter am 10. September bereits Gullydeckel hochgespült wurden und Wasser aus Toiletten und Waschbecken in einigen Häusern kam.

Mangelnde Informationen
Weiterhin beklagen die Anwohner, dass die Gemeinde bislang mit ihnen nicht offiziell gesprochen habe. Argumentiert wird auch, dass es im Gemeindegebiet noch über 50 freie Bauplätze gebe. Das Problem besteht, dass sich die Bauplätze in Privatbesitz befinden. Dieses Problem gibt es aber auch im neuen Baugebiet. Überwiegend sind Eigentümer die Kirche, einige Landwirte und Privatpersonen.

Ein weiteres Problem tut sich auch mit der Grillhütte auf, das neue Baugebiet rückt relativ nahe an die Hütte heran. Klagen der neuen Anwohner über Lärmbelästigung können schnell zum Aus für die Hütte führen.

Die Flächenbilanz des neuen Baugebietes stellt sich wie folgt dar: Öffentliche Verkehrsflächen 5.941 Quadratmeter, Allgemeines Wohngebiet 39.094 Quadratmeter und Öffentliche Grünfläche 13.054 Quadratmeter. (woti)
       
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