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Nachricht vom 07.01.2022 |
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Region |
Bringt intelligente Ampelschaltung in Straßenhaus Verbesserungen? |
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Für die am 25. Januar 2022 vorgesehene Sitzung des Rates von Straßenhaus hat die Fraktion der Grünen einen Antrag eingebracht, der nach Meinung der Antragsteller zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch zum Frustabbau der Autofahrer aus Jahrsfeld und der Niederhonnefelder Straße beitragen soll. |
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Straßenhaus. Der Antrag der Grünen lautet auszugsweise wie folgt: „Die Verkehrsverhältnisse auf der B 256 und insbesondere die Einmündungen Reiweg/ Niederhonnefelder Straße in die B 256 stellen vornehmlich im Berufsverkehr eine Gefahrenlage dar. Am Reiweg in Fahrtrichtung (FR) Neuwied und an der Niederhonnefelder Straße in FR Willroth ist eine Einfahrt meist nur mit „Wohlwollen" der anderen Verkehrsteilnehmer möglich.
Selbst wenn die geplante Ortsumgehung ohne jegliche juristischen Widerstände gebaut werden könnte, so ist eine Fertigstellung vor 2040 wohl nicht zu erreichen. Das heißt, mit der jetzigen Verkehrssituation beziehungsweise mit den Gefahrenpunkten in der Ortsdurchfahrt Straßenhaus werden wir mindestens noch etwa 20 Jahre leben müssen. Wir, das heißt, die Gemeinde beziehungsweise die politischen Gremien, sollten unabhängig von der parteilichen Ausrichtung nach einer gemeinsamen Lösung zum Wohle der Bürger streben.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir zur schnellen und zweckmäßigen Lösung eines Teils der Verkehrsprobleme an der B 256 in Straßenhaus folgendes:
1. Eine zusätzliche Verkehrsampel (Lichtzeichenanlage = LZA) oberhalb der Einmündung des Reiweges in die B 256 FR Willroth, etwa in Höhe der Fahrschule Redmer.
2. Induktionsschleifen beziehungsweise eine Kamera am Reiweg vor der Einmündung in die B 256 zur Erfassung wartender Fahrzeuge.
3. Induktionsschleifen beziehungsweise Kamera an der Niederhonnefelder Straße vor der Einmündung in die B 256 zur Erfassung wartender Fahrzeuge.
4. Die vorhandene LZA mit Fußgängerüberweg und die LZA zur Steuerung der Bus-Einfahrten bleiben bestehen.
5. Eventuelle Änderung des Signalgebers an der Bus-Ampel auf „Rot-Gelb-Grün"
Folgende Szenarien sind nun möglich:
1. An der alten oder an der neuen LZA wird „GRÜN" zur Überquerung angefordert:
• Die Bus-Ampel und der Signalgeber an der neuen LZA, aus FR Willroth kommend, zeigen „ROT" an.
• Zwischen den beiden Bereichen kann der Verkehr zum Teil noch abfließen.
• Mit einer Verzögerung, zum Beispiel zwei Sekunden, zeigen alle Signalgeber „ROT" für den Fahrzeugverkehr.
• Fußgänger bekommen an beiden LZA „Grün" und können die B 256 überqueren.
• Fahrzeuge vom Reiweg beziehungsweise von der Niederhonnefelder Straße können in beide FR in die B 256 einfahren.
2. Induktionsschleifen oder Kameras im Reiweg beziehungsweise in der Niederhonnefelder Straße
• Stehen hier Fahrzeuge länger als eine zu definierende Zeit (von zum Beispiel 60 Sekunden tagsüber, 90 Sekunden abends und nachts) zeigt die Bus-Ampel sowie der Signalgeber an der neuen LZA, aus FR Willroth kommend,"ROT" für den Autoverkehr an.
• An beiden LZA bleibt auch „Rot" für die Fußgänger.
• Fahrzeuge vom Reiweg beziehungsweise von der Niederhonnefelder Straße können für beide Fahrtrichtungen in die B 256 einfahren.
3. Bus fordert „ROT" an
• Wie Punkt 2, jedoch freie Fahrt für Bus.
Die geschätzten Kosten von etwa 70.000 Euro für die Durchführung der beantragten Maßnahme sind sicherlich überschaubar und sollten unter dem Gesichtspunkt gesehen werden, dass die Realisierung einer Ortsumgehung - gleichgültig, ob über oder unter der Erde - noch viele Jahre beanspruchen wird. Ein Rückbau der Ampelregelung wäre bei Verwirklichung einer Ortsumgehung nicht erforderlich; die Vorteile dieser Einrichtung kämen so zukünftig dem verbleibenden Durchgangsverkehr zugute, der nach vorliegenden Planunterlagen auf etwa ein Drittel (also täglich etwa 6.500 Fahrzeuge, als Quell- und Ziel-Verkehr bezeichnet) des zurzeit bestehenden Verkehrsaufkommens beziffert wurde.
Eine ähnliche Schaltung für die Verkehrssteuerung existiert als bewährte Lösung schon an der B256, Einmündung der Landstraße 257 aus Kurtscheid kommend, jedoch auf einem etwas kürzeren Straßenstück.“ (PM/red)
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Nachricht vom 07.01.2022 |
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