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Nachricht vom 09.01.2022 |
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Region |
Stadtverwaltung Neuwied gibt sich Klimaschutz-Regelwerk |
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Ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine klimafreundliche Zukunft Neuwieds ist geschafft: Künftig sind bei allen Vergaben und Beschaffungen neue Nachhaltigkeitsleitlinien zu beachten, die eine städtische Arbeitsgemeinschaft (AG) entwickelt hat. |
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Neuwied. „Die Klimaziele zu erreichen, das schaffen wir nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung“, weiß Klimaschutzmanagerin Dr. Zuhal Gültekin. „Darum bin ich sehr froh, ein so engagiertes Team an meiner Seite zu wissen.“
In der AG „Nachhaltige Büroorganisation“ kommen Mitarbeiter der verschiedenen Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung zusammen und arbeiten am gemeinsamen Ziel, die Verwaltung im Hinblick auf die Klimawirkung zu optimieren. Elf Projekte, die parallel bearbeitet werden, umfasst die To-do-Liste der Arbeitsgemeinschaft. Neben Aspekten wie der besseren Mülltrennung in allen städtischen Einrichtungen und der Verringerung des Stromverbrauchs stand das Thema „Beschaffung“ ganz oben auf der Liste.
Druckerpapier, Kita-Spielzeug, Büromöbel, Kühlschränke, Mobiltelefone, Straßenlaternen: Die Liste an Beschaffungen aus dem städtischen Haushalt ist lang. Entsprechend hoch ist der Einfluss auf die Klimabilanz der Stadtverwaltung. Die von der Arbeitsgemeinschaft eingebrachte „Leitlinie nachhaltige Vergabe und Beschaffung“ schreibt nun vor, dass bei Beschaffungen sowie bei den Vergabeverfahren ein geringer Ressourcenverbrauch, bestmögliche Abfallvermeidung, Klima- und Umweltverträglichkeit sowie die Einhaltung von Sozialstandards zu berücksichtigen sind. Das betrifft auch Vergabeverfahren im Bauwesen, das bekanntlich weltweit sehr negative Auswirkungen auf das Klima hat.
Der Stadtvorstand und der Personalrat der Fair-Trade-Stadt Neuwied begrüßten den Vorstoß der AG und befürworteten, dass die entsprechende Dienstvorschrift ergänzt wird. Alle Fachämter sind nun verpflichtet, Nachhaltigkeitskriterien und Sozialstandards immer zu beachten. „Mit der Leitlinie für nachhaltige Vergabe und Beschaffung hat jeder Einzelne die Klarheit, dass beispielsweise innerhalb eines gewissen Rahmens die Sozial- und Klimawirkung auch einen höheren Preis für ein Produkt rechtfertigen kann“, erklärt Dennis Kerres, stellvertretender Leiter des Hauptamtes.
„Die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit gelten selbstverständlich weiterhin. Darin sehen wir auch keinen Widerspruch“, ergänzt Beigeordneter Ralf Seemann und erläutert dies am Beispiel: „Ein energieeffizienter Kühlschrank in unseren Kitas ist nicht nur besser für die Umwelt, sondern hat häufig auch geringere Lebenszykluskosten, weil der Stromverbrauch günstiger ist, obwohl die Anschaffung vielleicht schwerer zu Buche schlägt. Er ist also sowohl nachhaltig als auch wirtschaftlich.“
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Nachricht vom 09.01.2022 |
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