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Nachricht vom 29.01.2022 |
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Region |
Streit in Oberbieber zwischen HVO und KFO |
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In Büttenreden wartet der Zuhörer auf die Pointe und die Musikkapelle krönt diese mit einem Tusch, die Auseinandersetzung, die die Karnevalsfreunde Oberbieber (KFO) mit dem ortsansässigen Heimat- und Verschönerungsverein (HVO) austragen, haben jedoch nichts mit Frohsinn und Pointen gemeinsam. |
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Oberbieber. Ende 2021 wurde durch den HVO der seit 2010 bestehende Pachtvertrag mit der KFO gekündigt. Ausschlaggebend für die Kündigung ist nach Aussage des HVO und seinem Vorsitzenden Rolf Löhmar, die Stadt Neuwied mit ihrem Bauamt, die die nicht korrekte Nutzung der vor vielen Jahrzehnten als Festhalle errichteten Halle angemahnt hätte, dass durch die Vermietung an die KFO für ihren Wagenbau die ursprüngliche Nutzung nicht mehr gegeben sei und man diese wieder ihrem ursprünglichen Zweck zuführen soll. Nach Aussage des Geschäftsführers der KFO, Frank Flick, habe die Stadt Neuwied auf Nachfrage der KFO die Tätigkeit des Bauamtes hinsichtlich der Halle und deren Nutzung als Wagenbauhalle nicht bestätigt. So stellt sich die Frage, warum dann die Kündigung durch den HVO?
Aus gut unterrichteten Kreisen heißt es, dass bei den Gesprächen, die vor über zehn Jahren geführt wurden, eine weitere Nutzung als Festhalle Bestandteil war, da seinerzeit nur ein Hallenteil als Wagenbauhalle durch den HVO vermietet werden sollte. Erst im Laufe der folgenden Jahre und der Nichtnutzung durch den HVO, wurde der bestehende Pachtvertrag durch die neuen Vorstände der KFO und des HVO auf die gesamte Halle erweitert. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte durch den vermietenden Verein ein Einwand erfolgen können/sollen/müssen, denn an ihrem Vertrag mit der Stadt Neuwied hatte sich nichts geändert, dies hätte dem HVO und seinem Vorsitzenden klar sein müssen, zumal sie auch in ihren Reihen einen juristischen Beistand haben, der bereits für den ersten Pachtvertrag eingebunden war.
Wohlwollende Kündigungsfrist zum 31.März?
Mitnichten ist es ein wohlwollendes Entgegenkommen des HVO, dass die KFO erst zum 31. März die Wagenbauhalle räumen muss. Im ersten Pachtvertrag war genau dieses Datum schon verbindlich festgehalten worden, damit im Falle einer Kündigung der Wagenbauhalle, die laufende Session durchgeführt werden kann. Somit entbehrt die Aussage des HVO-Vorsitzenden Löhmar jeglicher Grundlage.
Miteinander oder gegeneinander?
Bekanntlich haben Vereine es nicht einfach, und man ist bemüht, sich gegenseitig zu unterstützen. Bei zumindest einem der beiden Protagonisten in diesem Fall hört und liest man etwas anderes, nicht zuletzt aus Reihen der Bevölkerung. Das Einzige, was beide Parteien noch gemeinsam haben, ist das „O“ in ihrem Namen, nämlich den Ortsnamen Oberbieber.
Im ersten Posting der KFO in den sozialen Netzwerken über den Verlust ihrer Wagenbauhalle, kamen Verlautbarungen in Form von Kommentaren auf, „will sich der HVO-Vorsitzende ein neues Denkmal setzen“. Innerhalb der Bevölkerung im Aubachdorf kamen Spekulationen auf, dass aufgrund der Nutzungsänderung des Schwimmbades zum Biergarten auch eine Erweiterung des Schwimmbades möglich wäre oder sogar schon in Planung sei und die Nutzung der „alten Festhalle“ dem Ganzen durchaus dienlich sein könnte, wenn man eine überdachte Sitzmöglichkeit hätte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Jedoch und dies ist unbestritten, oftmals ist am „Dorfgeschwätz“ ein Funken Wahrheit.
Auch die getätigte Aussage des HVO-Vorsitzenden Löhmar beim Gespräch mit KFO-Geschäftsführer Frank Flick, bei der Übergabe der Kündigung „Stellt euch nicht so an, ihr habt 40 Jahre woanders gebaut“, lässt ein Miteinander eher nicht vermuten. Ebenso die nicht bestätigte Tätigkeit des Bauamtes in der Sache Wagenbauhalle Oberbieber wirft ein Licht auf die Angelegenheit, die viel Spielraum zulässt. (Eckhard Schwabe)
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Nachricht vom 29.01.2022 |
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