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Nachricht vom 09.03.2022
Wirtschaft
Landkreis Neuwied wählt Betriebsräte
Am 1. März haben die Betriebsratswahlen in Deutschland begonnen. Auch im Landkreis Neuwied sind die Beschäftigten aufgerufen, ihre Vertretungen im Betrieb zu wählen. Für Ralf Wagner, DGB-Vorsitzender des Landkreis Neuwied sind Betriebsratswahlen wichtig für die Mitbestimmung im Betrieb.
LogoKreis Neuwied. „Als Betriebsräte können wir mitbestimmen, was in unserem Betrieb passiert. Wir sorgen dafür, dass es gute Arbeitsbedingungen gibt. Gerade jetzt in der Pandemie haben Fragen der Gesundheit und Arbeitssicherheit in allen Betrieben eine große Rolle gespielt. Betriebsräte können viel erreichen, wenn sie ein starkes Votum durch ihre Kolleginnen und Kollegen haben. Deshalb fordere ich alle auf, wählen zu gehen!"

Susanne Wingertszahn, Vorsitzende DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, benennt ebenfalls Vorteile für Arbeitnehmer: „Betriebsräte bringen sich in rheinland-pfälzischen Betrieben mit viel Kreativität und Know-how für die Beschäftigten ein und sorgen für die Einhaltung bestehender Gesetze und Tarifverträge. Das bedeutet mehr Urlaub, mehr Geld und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatem durch Mitbestimmung. Nicht zuletzt sichern Betriebsräte Jobs - gerade in Zeiten der Transformation der Arbeitswelt."

Auch für die Unternehmen ergäben sich durch die Mitbestimmung der Beschäftigten Vorteile: Gewinne und Produktivität seien deutlich höher mit Betriebsräten - so das Ergebnis einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem vergangenen Jahr.

Leider werden noch immer viele Beschäftigte nicht von Betriebsräten vertreten: In Rheinland-Pfalz zum Beispiel lag die Mitbestimmungsquote 2018 bei 35 Prozent. Wagner appelliert deshalb an Beschäftigte in Unternehmen ohne Betriebsrat, sich für Neugründungen einzusetzen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften stehen dabei gerne unterstützend zur Seite.

Die Betriebsratswahlen finden vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 statt. Gewählt wird alle vier Jahre. Aufgerufen zur Wahl sind alle Voll- und Teilzeitkräfte eines Betriebs - unabhängig von ihrer Nationalität. Auch Kolleginnen, die wegen Schwangerschaft, Krankheit, eines Sabbatjahres oder anderen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht gearbeitet haben, sind wahlberechtigt. Betriebsräte sind in allen Unternehmen, die üblicherweise mehr als fünf Beschäftigte haben, gesetzlich vorgesehen.

Weitere Informationen gibt es unter www.dgb.de/betriebsrat und bei der für die jeweilige Branche zuständigen Gewerkschaft. (PM)
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