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Nachricht vom 02.05.2022 |
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Landgericht Koblenz: Linzer wegen schweren sexuellen Missbrauchs seines Sohnes angeklagt |
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Vor der Strafkammer des Landgerichts Koblenz begann kürzlich der Strafprozess gegen einen Mann aus Linz am Rhein, dem schwerer sexueller Missbrauch seines eigenen Sohnes vorgeworfen wird. Mindestens 20 Mal soll der Angeklagte sexuelle Handlungen bis zum Beischlaf an dem Jungen vorgenommen haben, der in 15 Fällen davon noch unter 14 Jahren alt war. |
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Koblenz / Linz am Rhein. Triggerwarnung: Der folgende Text beinhaltet Themen um den sexuellen Missbrauch und Nötigung von Kindern und Minderjährigen und kann auf einige Menschen verstörend wirken.
Nach Verlesen der Anklage stellte der Vorsitzende Richter am Landgericht, Rupert Stehlin, fest, dass keine Erörterungen zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung stattgefunden haben. Nach Belehrung durch den Vorsitzenden erklärte der Angeklagte, dass er zu den Tatvorwürfen der Staatsanwaltschaft zunächst keine Angaben machen würde. Zu seinen persönlichen Verhältnissen werde er sich später äußern.
Der Sohn des Angeklagten wurde eingehend vernommen
Als erster Zeuge in dem Verfahren betrat der leibliche Sohn des Angeklagten den Sitzungssaal. Obwohl ihm ein Aussageverweigerungsrecht gegenüber seinem Vater zustand, erklärte der Zeuge klipp und klar, dass er zur Aussage bereit sei. Der Zeuge bestätigte, dass er der leibliche Sohn des Angeklagten sei, wobei seine Eltern in einer festen Beziehung, aber nicht verheiratet waren. Nach der Trennung seiner Eltern hätte die Mutter das Sorgerecht erhalten, ein großzügiges Besuchsrecht sei dem Vater eingeräumt worden. Im Alter von acht Jahren hätten die sexuellen Übergriffe begonnen, und zwar dann, wenn er zu Besuch bei seinem Vater in Linz gewesen wäre.
Der Zeuge: „Mein Vater hat sich, wenn es Zeit zum Schlafengehen war, im Bett immer hinter mich gelegt, und dann angefangen sich über Kraulen und Streicheln meinem Genitalbereich zu nähern. Das wiederholte sich mehrmals bei meinen Besuchen, so dass es auch einvernehmlich zu Oral- und Analverkehr kam, bis zum Samenerguss. Den Analverkehr habe ich als sehr schmerzvoll und unangenehm empfunden. Manchmal haben wir vorher Pornos geschaut, Gewalt hat mein Vater nie angewandt, ich ließ es so passieren, ohne mich zu wehren. Ich hatte bis zum Alter von 25 Jahren mit meinem Vater sexuelle Kontakte, die auch in anderen Orten stattfanden, außer Linz auch in Oberwinter und Remagen.“ Als der Vater weitere sexuelle Praktiken mit dem Sohn ausüben wollte, die an dieser Stelle nicht beschrieben werden, hörte es auf, zumal der Zeuge auch inzwischen eine Freundin hatte.
„Erst 2020 kam es zur Anzeige, als ich mich meiner Halbschwester und meiner Mutter offenbarte, wobei ich meinen Vater als Täter bezeichnete", so der Sohn weiter. "Mein Vater wurde verhaftet, er sitzt wohl zurzeit in Strafhaft, da er sich auch an meiner Halbschwester vergangen haben soll. Ich selbst leide heute noch unter dem Erlebten, bin antriebslos, psychisch labil und leide unter erheblichen Schlafstörungen. Als mein Vater eine andere Frau heiratete, verging er sich an mir, obwohl seine Frau nebenan im Ehebett schlief.“
Der Zeuge bekundete weiter, dass sein Vater immer wenn es zu den sexuellen Taten kam, alkoholisiert war: "Er roch nach Alkohol und überall standen Bierflaschen herum."
Zum Ende seiner Aussage erklärte der Angeklagte: „Ich glaube, mein Vater hatte nur Interesse an meinem Körper, nicht an mir als seinem Sohn. Es ist richtig, dass wir uns manchmal gegenseitig befriedigt haben.“
Zu seinen persönlichen Verhältnissen erklärte der Angeklagte, dass er aus seiner ersten Ehe eine Tochter habe. Sein Sohn, der hier vor Gericht als Zeuge ausgesagt hat, stammt aus einer Beziehung zu einer Frau, mit der er nicht verheiratet gewesen sei. Nach der Trennung habe er relativ schnell wieder geheiratet, er wäre bis zum heutigen Tage nicht geschieden. Bis zu seiner Verhaftung habe er zuletzt rund 1.500 Euro verdient, Schulden gab er zwischen 15.000 und 20.000 Euro an.
Weitere Fortsetzungstermine sind für den 6. und 9.Mai 2022 vorgesehen, bei denen Zeugen aus dem familiären Umfeld und Polizeibeamte vernommen werden sollen. Der NR-Kurier wird vom weiteren Verfahrensverlauf berichten. (Wolfgang Rabsch) |
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Nachricht vom 02.05.2022 |
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