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Nachricht vom 06.07.2022
Region
Kreis-Migrationsbeirat zu Gast im Jobcenter: Aktuelle Lage
Weit über 2.300 ukrainische Flüchtlinge sind seit Beginn des Krieges in der Ukraine in den Landkreis Neuwied gekommen. Für sie ergibt sich seit dem 1. Juni eine bedeutsame Veränderung. Mit dem sogenannten „Rechtskreiswechsel“ vom Asylbewerberleistungsgesetz zu den Anspruchsgrundlagen des Sozialgesetzbuches (SGB II und XII) werden sie anerkannten Asylbewerbern gleichgestellt.
Der Kreis-Migrationsbeirat erhielt aktuelle Informationen zu Leistungen für Ukraine-Flüchtlingen aus erster Hand. (Foto: privat)Kreis Neuwied: Die Folge der Gleichstellung: Ein höherer Leistungsanspruch und das Recht, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Zuständig für die Leistungsgewährung ist nun grundsätzlich das Jobcenter. In Einzelfällen sind die Sozialämter die richtigen Ansprechpartner.

"Mammutaufgabe" für Jobcenter
Was das in der täglichen Arbeit des Jobcenters Landkreis Neuwied (JC) bedeutet, darüber informierten Geschäftsführer Theo Krayer und der stellvertretende Geschäftsführer Michael Runkel aktuell den Beirat für Migration und Integration im Landkreis Neuwied: Alle Geflüchteten, die bis einschließlich 31. Mai nach Deutschland gekommen sind, erfüllen mit der sogenannten Fiktionsbescheinigung unmittelbar die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch. Sie werden in einer Übergangsfrist, die am 31. August endet, in den Leistungsbezug des SGB überführt. Nicht weniger als eine Mammutaufgabe, wie Michael Runkel betont.

In einem speziellen "Sonderteam Ukraine" hat das Jobcenter Fach- und Sachkompetenz für die Bearbeitung der Leistungsanträge gebündelt – einschließlich zweier Sprachmittler, denn die sprachliche Hürde ist eine der größten Herausforderungen bei der Antragsbearbeitung. Vermelden konnten die beiden Geschäftsführer dennoch eine beeindruckende Erfolgsbilanz. Trotz der äußerst kurzfristigen Umstellung – zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten des Gesetzes lagen gerade einmal vier Tage – ist die große Zahl der vorliegenden Leistungsanträge bereits abschließend bearbeitet und die Menschen erhalten ihre Leistungen.

Geschäftsführer Theo Krayer berichtete über Maßnahmen zur Integration Ukraine-Geflüchteter in den Arbeitsmarkt. Für sie geht es nach ersten sogenannten Gruppeninformationen in die individuelle Einzelberatung. Dabei werden unter anderem Sprachkompetenzen, Betreuungsbedarfe etc. eruiert, um möglichst passgenaue Beschäftigungsangebote zu vermitteln.

Service-Angebot "Integration-Point"
Damit diese Beratung so kompakt und umfassend wie möglich ausfällt, wird das Jobcenter bereits in wenigen Tagen wieder sein Service-Angebot des "Integration-Point" aufleben lassen. Dort stehen Fachleute (unter anderem von Handwerkskammer, Caritas, dem IQ-Netzwerk Integration durch Bildung) zu Fragen rund um die Integration in Arbeit, Anerkennung von Bildungsabschlüssen, für die Unterstützung bei der Antragstellung etc. zur Verfügung. Denn eines machte Theo Krayer deutlich: "Wir stellen uns auf einen längerfristigen Aufenthalt der Menschen bei uns ein und unternehmen das Mögliche, um ihnen Arbeit und Perspektive zu vermitteln".

"Heute haben wir einen umfassenden Einblick in die Arbeit des Jobcenters bekommen; das hilft auch uns, Geflüchteten, die mit ihren Fragen zu uns kommen, gut zu beraten", resümierte die Vorsitzende, Violeta Jasiqi, zum Ende der Sitzung.

Mit dem Thema "Sprachkurse/ Integrationskurse" wird der Beirat sich in seiner nächsten Sitzung beschäftigen, denn gerade was das Angebot der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantworteten Integrationskurse angeht, sieht der Beirat eine deutliches Stadt-Land-Gefälle. (PM)
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