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Pressemitteilung vom 28.08.2022 |
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Region |
Sanierung der B 42 bei Rheinbrohl - Bauzeit geht in Verlängerung |
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Die Sanierung der B 42 bei Rheinbrohl wird länger als geplant andauern. Während der Ausbauarbeiten wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich die unteren Asphaltschichten keine ausreichende Tragfähigkeit vorweisen, weshalb diese ausgetauscht werden müssen. Bauzeit wird voraussichtlich bis Mitte November verlängert. |
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Rheinbrohl. Ursprünglich war es geplant, nur die beiden oberen Lagen der Asphaltbefestigung in der Bundesstraße 42 auszutauschen und zu sanieren. Nun wurden jedoch auch bei den unteren Asphaltschichten erhebliche Mängel festgestellt. Daher muss hier in der Fahrbahn das gesamte Asphaltpaket ausgetauscht werden. Es ist mit Mehrkosten von circa 500.000 Euro zu rechnen.
Das derzeitige Verkehrskonzept der Baumaßnahme sieht eine Einbahnstraßenregelung der zweistreifigen B 42 mit wechselseitiger halbseitiger Sperrung in Fahrtrichtung Bonn vor, während der entgegengesetzte Verkehr in Fahrtrichtung Koblenz durch die Hauptstraße in Rheinbrohl umgeleitet wird. Dieses Konzept wurde mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der Ortsgemeinde sowie allen anderen Verantwortlichen abgestimmt. Die alternativ ins Auge gefasste und diskutierte Verkehrsführung mit sechs Bauabschnitten und einer Ampelregelung auf der B 42 hätte einen enormen Rückstau verursacht und die Bauzeit maßgeblich erhöht. Zudem hätten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit viele Verkehrsteilnehmer die jetzige Umleitungsstrecke durch Rheinbrohl zur Stauumfahrung ebenfalls als Ausweichroute genutzt. Es wäre somit ein ähnlich hohes Verkehrsaufkommen innerorts zu erwarten gewesen.
Die geänderte Bauweise mit den zusätzlichen Arbeiten verlängert die Bauzeit bis voraussichtlich Mitte November. Die Einbahnstraßenregelung soll jedoch Ende Oktober aufgehoben werden können, so dass der überörtliche Verkehr in Rheinbrohl ab dann wieder über die B 42 fahren kann. Um die Verkehrssicherheit im Bereich der Umleitungsstrecke zu erhöhen, wird innerorts ab jetzt zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Kilometern pro Stunde angeordnet.
Der LBM Cochem-Koblenz bittet die Anlieger und Verkehrsteilnehmer weiterhin um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten.
(Pressemitteilung des LandesBetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz)
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Pressemitteilung vom 28.08.2022 |
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