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Nachricht vom 07.09.2022 |
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Region |
AKTUALISIERT: Wohnhausbrand in Neuwied: Ein Todesopfer - 27-Jähriger unter Verdacht |
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In der Nacht auf Donnerstag (8. September) wurde gegen 1.41 Uhr der Brand eines Wohnhauses in der Fluraustraße in Neuwied-Segendorf gemeldet. Beim Eintreffen der Feuerwehr stand das Anwesen bereits in Vollbrand. Eine Person konnte nur noch tot aus dem Haus geborgen werden. Eine weitere Person wurde mit schweren Brandverletzungen in eine Spezialklinik gebracht. |
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Neuwied-Segendorf. Um 1.41 Uhr wurden die Löschzüge Niederbieber-Segendorf, Oberbieber und Innenstadt der Neuwieder Feuerwehr zu einem Wohnhausbrand in die Fluraustraße in Niederbieber-Segendorf alarmiert.
Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte schlugen Flammen aus einem Fenster im ersten Obergeschoss der Doppelhaushälfte, die Flammen drohten somit auf das Dach überzugreifen. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell eindämmen. Ein Übergreifen der Flammen auf die Nachbargebäude konnte die Feuerwehr somit verhindern. Für eine Person kam jede Hilfe zu spät, sie konnte nur noch tot aus dem Obergeschoss geborgen werden. Zudem trafen die Einsatzkräfte einen leicht verletzten Bewohner auf der Straße an.
Im Einsatz war neben der Feuerwehr auch Polizei und Rettungsdienst sowie Notfallseelsorger.
Der Oberbürgermeister der Stadt Neuwied, Jan Einig, als oberster Chef der Feuerwehr seiner Stadt sowie der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) des Landkreises Neuwied, Holger Kurz, machten sich vor Ort ein Bild von der Lage.
Staatanwaltschaft hat Ermittlungsverfahren eingeleitet - 27-Jähriger unter Verdacht
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach dem Brand gegen einen 27-jährigen Beschuldigten aus dem Kreis Neuwied ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes eingeleitet. In dem von dem Brand betroffenen Haus wurde ein Leichnam aufgefunden, der ersten Erkenntnissen zufolge Spuren von Gewalteinwirkung aufwies. Das abschließende Ergebnis der angeordneten Obduktion steht allerdings noch aus. Der Verdacht gegen den Beschuldigten gründet sich insbesondere auf die Angaben eines Zeugen zu Äußerungen, die der Beschuldigte nach Ausbruch des Brandes getroffen haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Koblenz den Erlass eines Haftbefehls gegen den aktuell nicht vernehmungsfähigen Beschuldigten beantragt.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, dauern die Ermittlungen an. Sie erstrecken sich unter anderem auf die Frage der Identität der verstorbenen Person und die genaue Brandursache. Nach einer eingehenden Brandschau wird über die Bestellung eines Sachverständigen zu entscheiden sein. Schließlich werden die Ermittlungen auch die Frage umfassen, ob der Beschuldigte zur Tatzeit in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sein könnte.
Vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen und angesichts der für den Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung können weitere Auskünfte, auch auf Nachfrage, zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden.
(PM) |
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Nachricht vom 07.09.2022 |
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