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Nachricht vom 13.10.2022 |
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Region |
Meldungen der Polizei Linz: E-Bike Diebstahl und neue Variante des Enkeltricks |
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Die Beamten der Polizeiinspektion Linz am Rhein meldeten gleich zwei Vergehen. Zum einen wurde in Rheinbreitbach ein hochwertiges E-Bike gestohlen, zum anderen wurde eine 66-jährige Frau aus Bad Hönningen Opfer eines WhatsApp-Betruges. Diesmal wurde eine neue Masche angewendet. |
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Rheinbreitbach/Bad Hönningen. In dem tatrelevanten Zeitraum zwischen Mittwoch (12. Oktober, 19 Uhr) und Donnerstag (13. Oktober, 8.30 Uhr) wurde in der Ortslage Rheinbreitbach ein hochwertiges E-Bike des Herstellers KTM entwendet. Das Herrenrad ist in den Farben schwarz und orange gehalten. Das Fahrrad war zuvor auf einem handelsüblichen Fahrradträger an einem PKW montiert und zudem ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert. Die unbekannten Täter entwendeten das Fahrrad, indem sie den Gegenstand mit roher Gewalt von dem Fahrradträger entfernten. Dabei wurde der Träger erheblich beschädigt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 3500 Euro.
Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Linz am Rhein, Tel. 02644/9430 oder pilinz.wache@polizei.rlp.de.
Die neue Variante des Enkeltricks
Eine 66-jährige Frau aus Bad Hönningen wurde am Donnerstagvormittag von einer unbekannten Nummer über WhatsApp kontaktiert. Die unbekannte Täterin gab sich als Tochter der Geschädigten aus. Zunächst wurde der Mutter suggeriert, dass die Tochter eine neue Handynummer hat. Im weiteren Verlauf bat die angebliche Tochter die Geschädigte um die Durchführung einer Überweisung. Als Vorwand gab sie an, eine Werkstattrechnung begleichen zu müssen und aufgrund des neuen Mobiltelefons keinen Zugriff auf ihr Konto zu haben. Der Geschädigten kam die Legende glaubwürdig vor. Sie lieh sich daher das Geld selbst bei ihrer 84-jährigen Mutter und überwies in Echtzeit einen Betrag von 1870 Euro auf das Konto der vermeintlichen Tochter.
Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich folgende Verhaltenshinweise in Erinnerung rufen:
Niemals auf Geldzahlungsforderungen über Messenger-Dienste eingehen.
Bei Angehörigen/ Bekannten unter den bisher bekannten Erreichbarkeiten persönlich nachfragen, ob tatsächlich die Nummer geändert wurde.
Eine fremde Nummer nicht sofort als Kontakt aufnehmen.
(PM) |
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Nachricht vom 13.10.2022 |
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