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Pressemitteilung vom 02.11.2022 |
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Region |
November ist der Monat des Totengedenkens |
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Der November ist mit Allerheiligen, Allerseelen, dem Volkstrauertag, Totensonntag und dem Buß- und Bettag der Monat, in dem traditionell den Verstorbenen gedacht wird. Den Auftakt bildete Allerheiligen am 1. November. Allerseelen, am 2. November, ist ein Gedenktag der katholischen Kirche. Durch Gebet und Fürbitten wird an dem Feiertag aller Verstorbenen gedacht. |
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Region. Der Totensonntag am 20. November ist ein Gedenktag der evangelischen Kirche. Am 13. November wird zudem der Volkstrauertag und am 16. November der Buß- und Bettag begangen.
Sowohl Christen als auch konfessionslose Menschen gedenken an diesen Feiertagen ihren Verstorbenen und besuchen deren Gräber auf dem Friedhof. Oft werden als Zeichen der Erinnerung Trauergestecke oder anderer Grabschmuck an der Grabstätte niedergelegt sowie Grablichter entzündet. Deshalb sieht man zu dieser Jahreszeit auch besonders viele Kerzen auf dem Friedhof leuchten. Doch selbstverständlich ist das nicht mehr.
Hermann Hubing, Historiker und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Bestattungskultur, beobachtet seit einigen Jahren einen Wandel im Totengedenken und auch in der Bestattungskultur. "Die kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung des Gedenkens ist hinter den Eventcharakter von Kürbis-Dekoration und Feiern in schaurigen Kostümen zurückgetreten. Angehörige und Hinterbliebene wollen sich heute tendenziell eher weniger um eine Grabstätte kümmern als noch vor einigen Jahrzehnten".
Hubing rät, sich rechtzeitig über das eigene Ableben Gedanken zu machen und selbst für ein würdiges Begräbnis vorzusorgen. Da hier nicht unerhebliche Kosten anfallen, die nicht alle betroffenen Familien begleichen könnten, ohne sich an anderer Stelle einzuschränken, ist eine seriöse Bestattungsvorsorge empfehlenswert. Sie gehört nach Hubings Ansicht zu den Dingen, die man beizeiten für sein eigenes Lebensende einplanen sollte: "Es ist immer ein beruhigendes Gefühl, wenn man seine Angelegenheiten geregelt hat". (PM) |
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Pressemitteilung vom 02.11.2022 |
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