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Pressemitteilung vom 06.11.2022
Region
Engerser Feld: Toter Wehrmachtssoldat nach über 75 Jahren identifiziert
Die Identität eines im Zweiten Weltkrieg bei Neuwied gefallenen Wehrmachtssoldaten konnte nun über 75 Jahre nach dessen Tod geklärt werden. Die Überreste des Toten wurde schon im Januar zusammen mit drei weiteren Leichnamen in einem Feldgrab im Engerser Feld gefunden. Eine halbe Erkennungsmarke gab bei der Identifizierung den Ausschlag.
Eine halbe Erkennungsmarke gab den Ausschlag. (Symbolfoto)Neuwied. Beamte der Kriminalinspektion Neuwied hatten in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden im Engerser Feld die Überreste der vier toten Wehrmachtssoldaten aus einem im Frühjahr 1945 angelegten Feldgrab geborgen. Eine dabei aufgefundene halbe Erkennungsmarke führte im Rahmen von anschließenden Ermittlungen bei der Wehrmachtsauskunftsstelle beim Bundesarchiv in Berlin zunächst zu keinem Erfolg. Die ermittelnden Beamten des Fachkommissariat K1 für Todesermittlungen und Vermisste der Kriminalpolizeiinspektion Neuwied ließen jedoch in ihren Bemühungen zur Identifizierung der unbekannten Toten nicht locker.

Nach den Presseberichten zu den Funden und der Veröffentlichung der Erkennungsmarke gingen einige Hinweise zu der Einheit ein, zu der die Marke gehören könnte. Eine genauere Untersuchung der nur teilweise lesbaren Erkennungsmarke beim Landeskriminalamt in Mainz führte zu weiteren Erkenntnissen, die dann wieder beim Bundesarchiv in Berlin zur erneuten Nachforschung in Auftrag gegeben wurden. Über die Suche der jetzt bekannten Einheit vermutlich eines der verstorbenen Soldaten konnte zu der Marke jetzt eine Person ermittelt werden.

Laut Bundesarchiv fiel der jetzt namentlich bekannte Soldat (Jahrgang 1907) der 3. Batterie des Ersatz-Regimentes von General Hermann Göring am 14.03.1945 in Neuwied Engers im Kampf. Laut Beurkundung war damals kein Grab bekannt, die andere Hälfte der Erkennungsmarke fand aber trotz der Kriegswirren ihr Ziel zum Standesamt des Geburtsortes. Zur Zeit laufen Ermittlungen bei den zuständigen Behörden des Heimatortes des Soldaten, um noch Angehörige festzustellen. (PM)
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