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Pressemitteilung vom 16.11.2022 |
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Region |
Gaskunden der SWN bekommen Dezember-Entlastung |
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Der Bundesrat hat den Weg für die einmalige Dezember-Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden frei gemacht. Bei den Stadtwerken Neuwied sind die Vorbereitungen für die Umsetzung fast abgeschlossen. Jedoch sei der Aufwand enorm und komplex. Wie die genauen Regelungen für einzelne Kunden sind, wird im Folgenden erläutert. |
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Neuwied. „Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die geplante Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll“, erklärt Bereichsleiter Sven Stauf. Das jetzt verabschiedete Gesetz regelt jedoch nur den Dezemberabschlag.
Im ersten Schritt fällt der Dezemberabschlag weg. Das ist die „vorläufige Entlastung“. Im zweiten Schritt wird der genaue Betrag in der Jahresverbrauchsabrechnung ermittelt. „Für Kunden mit Bankeinzug regeln wir alles und ziehen den Dezemberabschlag nicht ein. Wer einen Dauerauftrag hat, kann diesen um den Teilabschlag für Gas oder Wärme reduzieren. Barzahler müssen nur Abschläge für Wasser und Strom zahlen“, so Stauf. Hat dagegen der Vermieter einen Vertrag mit den SWN und regelt den Energiebezug über die Nebenkosten, müssen sich Mieter mit ihm in Verbindung setzen: „Sie müssen mit ihm klären, wie er ihnen den Abschlag zukommen lässt beziehungsweise wie das von ihren monatlichen Nebenkosten abgezogen wird“.
Mit der Jahresverbrauchsabrechnung im neuen Jahr erhalten die Kunden die genaue Höhe der Entlastung. Die Faustformel für die endgültige Entlastung lautet: Der prognostizierte Jahresverbrauch 2022 (entspricht in etwa dem Verbrauch 2021) geteilt durch zwölf. „Den multipliziert man mit dem Arbeitspreis aus seinem Tarif (Stand Dezember 2022) und addiert anschließend ein Zwölftel des Grundpreises. Grund- und Arbeitspreise können die Kunden dem letzten Preisanschreiben entnehmen.
„Die Differenz entsteht, weil sich die Jahresprognosen im Jahresverlauf leicht ändern können“. Zudem hatten einige Kunden ihre Abschläge von sich aus erhöht: „Den genauen Betrag der Entlastung werden wir in der Jahresabrechnung genau ausweisen“. Andrea Haupt, Geschäftsfeldleiterin bei den SWN, bedauert das komplexe Verfahren: „Für die Kunden ist das kaum noch nachvollziehbar nach den vielen Ankündigungen und permanenten Änderungen wie zuletzt bei den Gasumlagen. Die Verunsicherung ist verständlich“.
Enormer Aufwand und Kosten
Die Umsetzung habe auch in der Hafenstraße etliche Überstunden und Kosten für Rechtsberatungen verursacht: „Wie ist das Gesetz zu lesen? Was bedeutet das im Detail? Welche Ausnahmen sind zu beachten? Wie können wir das organisieren? Das hat auch uns Nerven gekostet“. Nicht zuletzt muss auch die Abwicklung in der EDV angepasst werden. „Die Systeme in der Energiewirtschaft sind dafür nicht ausgelegt. Da kommen auch erhebliche Kosten für die Programmierung auf uns zu. Die Vorbereitungszeit war extrem kurz“.
Erst Anfang Oktober hatte die Bundesregierung die sogenannte Gaskommission einberufen, deren Zwischen- und Abschlussbericht am 10. beziehungsweise 31. Oktober erschienen. Und erst mit dem jetzigen grünen Licht des Bundesrates ist das schnell erstellte Gesetz fix. „Für die Kunden freut es uns natürlich. Wir hatten bis auf die verbliebenen staatlichen Umlagen keine Preiserhöhung dieses Jahr, die Mehrwertsteuer wurde gesenkt und nun kommt noch der Dezemberabschlag. So rosig sieht es für Kunden der meisten anderen Versorger nicht aus, die längst 20 oder 25 Cent für die Kilowattstunde Gas berechnen“.
Weitere Infos unter www.swn-neuwied.de/gasversorgung oder direkt per Newsletter unter www.swn-neuwied.de/newsletter. (PM) |
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Pressemitteilung vom 16.11.2022 |
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