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Nachricht vom 18.11.2022
Region
Im Maischeider Land soll erster Windpark im Kreis Neuwied entstehen
Die Ortsgemeinden Groß- und Kleinmaischeid haben sich zusammen mit den Firmen Vattenfall und wiwi consult entschieden, ein Windparkprojekt im Maischeider Land zu errichten. Jetzt wurde die Bevölkerung auf einer Messe im Bürgerhaus Kleinmaischeid über das Projekt informiert. Fachleute der Firmen und die Ortsbürgermeister standen Rede und Antwort.
Bald sollen sich in Groß- und Kleinmaischeid Windräder drehen. Symbolfoto: Wolfgang TischlerKleinmaischeid. Das Projekt steht noch ganz am Anfang der Entwicklung. Der weitere Prozess der Planung für die Genehmigung bis zum Bau und der Inbetriebnahme des Windparks kann sich laut den Firmen über die kommenden vier bis sechs Jahre erstrecken. Allen Beteiligten ist es wichtig, die Bevölkerung von Anfang an mit einzubeziehen. Deshalb gab es eine öffentliche Einladung zu einer Informationsveranstaltung ins Bürgerhaus Kleinmaischeid. Die Veranstaltung war sehr gut besucht und es wurde rege diskutiert.

Nach derzeitigem Stand sind insgesamt zehn Windenergieanlagen geplant. Sechs davon stehen auf Großmaischeider Gebiet, vier auf dem Gebiet von Kleinmaischeid. Sie stehen weitestgehend entlang links und rechts der Autobahn. Details siehe nachstehende Karte. Die Leistung soll pro Windrad sieben Megawatt betragen. Die Narbenhöhe beträgt 165 Meter und der Rotor hat eine Länge von 80 Metern.

Die Anlage werden alle auf gemeindeeigenem Land errichtet, sodass die Einnahmen an die jeweilige Gemeinde fließen. Es gibt eine Bürgerbeteiligung ausschließlich für Standortkommunen und Bürger der Gemeinden Großmaischeid und Kleinmaischeid. Die beiden Firmen übernehmen Planung und Bau der Anlagen inklusive der Risiken. Eine Beteiligung ist ab Inbetriebnahme ab einem Betrag von 300 Euro möglich.

Ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren wird jetzt in die Wege geleitet. In diesem wird es ein Beteiligungsverfahren geben, in dem sowohl die Bürger als auch die Träger öffentlicher Belange Stellung zum Projekt nehmen können. Die Gemeinden treten im Verfahren lediglich als Verpächter der Flächen auf. Die Betriebsträgerschaft liegt bei den Firmen selbst. Wie viele Anlagen in dem Gebiet letztendlich errichtet werden, entscheidet die abschließende rechtskräftige Genehmigung.

Die beiden Firmen hatten an dem Abend ein umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Hier können Sie alles nochmal nachlesen. (woti)
 
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