NR-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied |
|
Nachricht vom 22.07.2011 |
|
Region |
Brandbombe im Abfall: Phosphorreste gerieten in Brand |
|
Auf der Mülldeponie Linkenbach – Kampfmittelräumdienst eingeschaltet – Sprengkörper aus dem 2. Weltkrieg
Linkenbach. Für Aufregung sorgte eine Brandbombe, die vergangene Woche unter Restabfällen in der Abfallentsorgungsanlage Linkenbach im Landkreis Neuwied zum Vorschein kam. In Linkenbach werden die Restabfälle der Landkreise Bad Kreuznach, Neuwied und Rhein-Hunsrück behandelt. Polizei und Kampfmittelräumdienst wurden eingeschaltet. Wie die Kreisverwaltung Neuwied mitteilt, handelte es sich um eine bereits detonierte Bombe, die vermutlich aus dem 2. Weltkrieg stammt. |
|
Dennoch entwickelte sich durch vorhandene Phosphorreste ein Brand, der unter Kontrolle gebracht werden musste. Weiteres verdächtiges Material wurde separiert, durchnässt, zwischengelagert und brandtechnisch überwacht. Diese Vorsichtsmaßnahme konnte später aufgehoben werden. Der hinzu gezogene Kampfmittelräumdienst untersuchte den gefährlichen Fund und sorgte für den sicheren Abtransport. Wer die Bombe in die Mülltonne geworfen hat, ist derzeit nicht bekannt.
Wegen des hohen Risikos sind explosive Stoffe von der Abfallentsorgung ausgeschlossen. Hierauf weist die Kreisverwaltung hin. „Von explosiven Stoffe kann Lebensgefahr für Finder, Anwohner und die Beschäftigten bei der Abfallentsorgung ausgehen“ erläutert Achim Hallerbach, 1. Kreisbeigeordneter und Dezernent für Abfallwirtschaft beim Landkreis Neuwied die Gründe für den Ausschluss. „Bergung, Entschärfung und die unschädliche Entsorgung von Kampfmitteln dürfen nur von Spezialisten des Kampfmittelräumdienstes vorgenommen werden. Bitte helfen Sie mit, dass solche Gegenstände auf gar keinen Fall in den Abfall gelangen“, appelliert Hallerbach an die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger.
Die Kreisverwaltung rät beim Fund von Gegenständen, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten, sonstige Munition) handeln könnte: Abstand halten und sofort die Polizei oder das zuständige Ordnungsamt informieren. Von dort aus werden alle notwendigen Schritte eingeleitet.
|
|
Nachricht vom 22.07.2011 |
www.nr-kurier.de |
|
|
|
|
|
|