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Pressemitteilung vom 11.12.2022 |
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Region |
Mit Leiche auf Beifahrersitz auf der A3 in Leitplanke gedonnert |
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Am Freitag, dem 9. Dezember, kollidierte am späten Abend ein 32-jähriger Bundeswehrsoldat mit einer Leitplanke auf der A3 in der Nähe der Anschlussstelle Dierdorf. Dabei wurde bei der Unfallaufnahme die Leiche einer 21-Jährigen festgestellt, welche mutmaßlich im Laufe des Tages mit einem Messer getötet wurde. |
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Koblenz/Dierdorf. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz mitteilt, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags gegen einen in Niedersachsen stationierten Bundeswehrsoldaten eingeleitet. Dem 32-jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, eine 21-jährige, zuletzt in Koblenz bedienstete Soldatin, mit welcher er früher liiert gewesen sein soll, im Verlauf des 9. Dezembers mittels eines Messers vorsätzlich getötet zu haben.
Nachdem der Beschuldigte am späten Abend desselben Tages auf der Autobahn A3 in der Nähe der Anschlussstelle Dierdorf mit seinem Pkw mit einer Leitplanke kollidiert war, wurde die zuvor auf dem Beifahrersitz transportierte Leiche der jungen Frau festgestellt.
Das Amtsgericht Koblenz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Beschuldigten erlassen. Aufgrund dessen befindet sich der Beschuldigte in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz. Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung. (PM)
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Pressemitteilung vom 11.12.2022 |
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