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Pressemitteilung vom 10.02.2023
Region
Europäischer Tag des Notrufes am 11. Februar
Bereits seit 2009 gibt es den jährlich stattfindenden Aktionstag des "Europäischen Tag des Notrufes 112“ am 11. Februar. Mit diesem Tag soll der Bekanntheitsgrad der Notrufnummer erhöht werden. Über die Hintergründe zu diesem Tag berichtet der Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Katzwinkel.
Mit dem Europäischen Tag des Notrufes am 11. Februar (11.2.) soll der Bekanntheitsgrad der Notrufnummer gesteigert werden. (Foto: KathaBe) 
Katzwinkel/Region. Bereits seit 1991 besteht der europaweite Notruf 112, um eine einheitliche Notrufnummer in allen EU-Mitgliedsstaaten verfügbar und erreichbar zu machen. Allerdings hat es weitere Jahre - genauer bis zum Dezember 2008 - gedauert, bis die Notrufdienste überall in der Europäischen Union gebührenfrei aus allen Fest- und Mobilfunknetzen über die einheitliche Notrufnummer 112 erreichbar waren.

Um den Bekanntheitsgrad der 112 zu erhöhen, haben das Europäische Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission im Jahr 2009 beschlossen, den 11. Februar zum jährlich wiederkehrenden Europäischen Tag des Notrufs zu erklären. In diesem Datum "11.2.“ ist die Notrufnummer 112 enthalten. So soll sie nochmals sichtbarer und bekannter werden. Immer noch und vor allem weit verbreitet sind Unsicherheiten, wenn es um das Absetzen eines Notrufes geht. Zudem wann und wer zuständig ist und welche Notrufnummer richtig ist.

Notruf 112 für Feuerwehr und Rettungsdienste
Ein Feuer ist über die 112 zu melden, sofern es sich nicht um ein zulässiges Nutzfeuer (etwa Kamin, Grill, Feuertonne) handelt. Man spricht von dem sogenannten Schadenfeuer. Für rettungsdienstliche Hilfe ist der Notruf 112 grundsätzlich zu wählen, wenn eine akute lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung vorliegt.

Lebensbedrohliche Situationen sind etwa akute Atemnot, starke Brust-, Bauch- oder Rückenschmerzen. Zudem schwere Verletzungen mit stark blutenden Wunden oder offene Knochenbrüche. Auch Bewusstseinsbeeinträchtigungen, Sprach- oder Sehstörungen, Lähmungen, Vergiftungen/Drogenintoxikationen sowie allergische Reaktionen, offene Knochenbrüche und Bewusstseinseinschränkungen gehören in die Kategorie der lebensbedrohlichen Situationen. Oftmals ist das für den Anrufenden nicht immer zu erkennen oder die Situation kann nicht richtig eingeschätzt werden. In diesen unklaren Fällen darf und soll der Notruf gewählt werden.

Mitarbeiter der Leitstelle arbeiten die geschilderte Situation dann anhand einer strukturierten Notrufabfrage aus und wählen das geeignete Rettungsmittel. In nicht lebensbedrohlichen Situationen kann unter Umständen auf den Patientenservice Tel. 116 117 oder den Hausarzt verwiesen werden.

Weitere Fragen zu diesem aktuellen Thema oder rund um Feuerwehr, Brandschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz können per E-Mail an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Katzwinkel (FVFFKatzwinkel@web.de) gesendet beziehungsweise die Feuerwehren vor Ort gerichtet werden. (PM/KathaBe)


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