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Nachricht vom 15.04.2023 |
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Wirtschaft |
Fluggastrechte einfordern? So funktioniert's! |
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Flugverspätung, Ausfall oder Umbuchung – das sind Szenarien, mit denen Flugreisende konfrontiert werden können. Wenn man sich auf den langersehnten Urlaub freut oder von einer Reise zurückkehrt, sind das wirklich unschöne Ereignis. Für gewöhnlich verlässt man sich nämlich darauf, dass das Flugzeug laut Plan abhebt und man pünktlich das Ziel erreicht. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass sich Flüge verspäten, abgesagt werden oder man den Anschlussflug verpasst. Die gute Nachricht ist, dass Sie etwa unter compensation2go.com eine Entschädigung einfordern können. Das ist zumindest eine kleine Wiedergutmachung für den entstandenen Schaden. |
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Was ist der Unterschied zwischen Ticketerstattung und Entschädigung?
Für den Fall, dass die Airline das Problem selbst ausgelöst hat, steht dem Fluggast eine Entschädigung zu, sofern es unter die EU-Verordnung 261/2004 fällt. Unter dem Begriff Entschädigung versteht man einen Schadensersatz für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Spricht man dagegen von Ticketerstattung, handelt es sich um die Rückzahlung des Ticketpreises. Sobald sich die Flugzeiten stark verschieben oder die Flugverbindung ersatzlos gestrichen wird, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Gästen ihr Geld zu erstatten. In einigen Fällen kann es bei einem Flugausfall sogar sein, dass die Kunden neben der Ticketerstattung eine zusätzliche Entschädigung erhalten.
Was bekomme ich im Fall einer Flugverspätung?
Laut EU-Recht steht den Fluggästen eine Entschädigung zu, wenn das Flugzeug mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen landet. Dieses Recht können Sie unter compensation2go.com aber nur geltend machen, wenn die Airline das Problem selbst verursacht hat. Sind zu lange Wartezeiten am Flughafen der Auslöser für die Verspätung, muss die Fluggesellschaft den Gästen gratis Getränke und Snacks zur Verfügung stellen. Dieser Anspruch auf Versorgungsleistungen ist in der EU-Verordnung ebenfalls geregelt.
Wichtig zu wissen: Um im Fall einer Flugverspätung eine Entschädigung einzufordern, ist die Ankunftsverspätung und nicht die Abflugverspätung das entscheidende Kriterium.
Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall?
Sollte ein Flug gecancelt werden, können Sie für den Flugausfall nach EU-Fluggastrecht eine Entschädigung verlangen. Unter folgenden Voraussetzungen: Die Airline muss Sie weniger als 14 Tage vor dem gebuchten Abflug über die Annullierung benachrichtigt und die Streichung selbst verursacht haben. Wenn Sie den Flugausfall nicht selbst verschuldet haben, haben Sie Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine Umbuchung. Im Fall von Zusatzkosten für Gepäck oder eine Sitzplatzreservierung sind Sie berechtigt, eine Erstattung zu fordern.
Wenn die Fluggesellschaft einen kurzfristigen Ausfall auslöst und keinen Ersatzflug anbietet, haben Fluggäste das Recht, sowohl auf eine Entschädigung als auch auf eine Ticketerstattung zu pochen. Die Voraussetzung: Sie müssen rechtzeitig für den Flug eingecheckt haben. Ferner müssen sich der Start- und der Zielflughafen innerhalb der EU befinden. Um eine Entschädigung zu fordern, darf die Annullierung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Was sind außergewöhnliche Umstände für Problemflüge?
Liegt die Ursache des Flugproblems außerhalb des Einflusses der Fluggesellschaft, benötigt letztere keine Entschädigung zu zahlen. Gemäß Art. 5 Abs. 3 Vo-EG Nr. 261/2004 müssen außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, Grenzschließungen, Naturkatastrophen, Luftraumsperrungen oder ein Streik des Flughafenpersonals vorliegen.
Ist etwa ein Sturm der Grund für eine Flugverspätung, steht den Passagieren keine Entschädigung zu. Allerdings muss die Airline laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung trotzdem ihre Verpflichtungen gegenüber den Gästen erfüllen.
Wie komme ich unter zu meinem Recht?
Unter compensation2go.com können Sie kostenfrei innerhalb von 30 Sekunden prüfen, ob Ihnen bei einem Flugproblem eine Express-Entschädigung zusteht. Dieses Recht lässt sich bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen.
Nach der unverbindlichen Anfrage entscheiden Sie, ob Sie Ihren Fall übergeben möchten. Sobald die Express-Entschädigung bestätigt ist, zahlt das Portal das Geld binnen 24 Stunden aus und behält eine anteilige Provision ein. (prm)
Agentur Artikel |
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Nachricht vom 15.04.2023 |
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