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Nachricht vom 24.04.2023 |
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Region |
Prozessbeginn: Raubüberfall auf Postfiliale in Puderbach |
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Am Dienstag, dem 25. April begann beim Landgericht Koblenz bei der 3. Strafkammer der Prozess gegen einen Angeklagten, dem ein Raubüberfall auf die Postfiliale in Puderbach vorgeworfen wird. Diese Tat, die in Puderbach mit Schrecken aufgenommen wurde, hat bereits 2017 stattgefunden. |
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Puderbach/Koblenz. Was genau wirft die Staatsanwaltschaft Koblenz dem Angeklagten vor?
Der heute 62-jährige Angeklagte soll am 19. Mai 2017 gemeinsam mit einem Komplizen die Postfiliale in Puderbach überfallen haben. Als die nach Schalterschluss allein anwesende Postangestellte die Filiale durch den Hinterausgang verlassen wollte, sollen die Angeklagten die Frau in die Postfiliale zurückgedrängt und sie aufgefordert haben, den Tresor zu öffnen. Einer der Angeklagten habe die verängstigte Angestellte an Händen und den Beinen mit Kabelbinder fixiert und zu ihr gesagt: "Wenn du ruhig bleibst, dann passiert dir nichts". Die Täter konnten mit einer Beute von rund 25.000 Euro entkommen. Äußerliche Verletzungen waren durch den Überfall bei der Postangestellten nicht festzustellen. Weil kein Tatnachweis zu führen war, wurde das Verfahren gegen den zweiten Beschuldigten eingestellt.
Anke van den Bosch, die Vorsitzende Richterin der 3. Strafkammer, erklärte vor Eintritt in die Beweisaufnahme, dass keine Erörterungen im Hinblick auf eine tatsächliche Verständigung (Deal) stattgefunden haben.
Über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Mark Neugebauer, ließ der Angeklagte erklären, dass er keine Angaben zu den Vorwürfen machen würde, aber bestreitet, die Tat begangen zu haben.
Nun sollte mit der Vernehmung von Zeugen die Hauptverhandlung fortgesetzt werden, doch musste zunächst festgestellt werden, dass die wichtigste Zeugin, die Postangestellte aus Puderbach, unentschuldigt fehlte, was beim Gericht nicht so gut ankam. Da die Zeugin als Nebenklägerin zugelassen war, konnte die Vorsitzende über den Verteidiger in Erfahrung bringen, dass die Zeugen krank sei. Nach einer längeren Wartezeit konnte die Vorsitzende ein Fax vorlegen, welches ein Attest sein sollte. Es war nicht unterschrieben, kaum lesbar und auch kein Absender erkennbar. In dem Schreiben war nur die Rede von einer Belastungsstörung. Die Zeugin wird auf jeden Fall zum Fortsetzungstermin am 9. Mai 2023 erneut geladen werden.
Interessante Einzelheiten gab ein Zeuge preis, der selbst wegen eines Raubüberfalls zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde und diese noch verbüßt. In welchen illustren Kreisen dieser Zeuge verkehrte, wurde klar, als er detailliert von einem Treffen bei einem Verwandten berichtete, bei dem die Raubüberfälle auf Postfilialen eine große Rolle spielten. Der Verwandte prahlte bei dieser "Zusammenkunft" damit, dass er verschiedene Postfilialen überfallen habe. Der heutige Angeklagte sei auch anwesend gewesen. Ihn habe der Verwandte gefragt, ob er mit ihm zusammen die Postfiliale in Puderbach überfallen würde. Der Angeklagte lehnte dankend ab und meinte, mit ihm würde er nichts machen.
Geordnete Familienverhältnisse?
Der Zeuge berichtete weiter, dass während des Treffens Kokain und Cannabis konsumiert wurden, während die Kinder mit Sturmmasken spielten, die auf dem Tisch lagen.
Zum Angeklagten ist noch zu sagen, dass dieser zurzeit in der JVA Diez eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt, die er sich wegen eines Raubüberfalls auf die Postfiliale in Urmitz eingefangen hat.
Sehr interessant dürfte sich der Fortsetzungstermin am 9. Mai 2023 gestalten, denn bei diesem Termin wird die Aussage der geschädigten Postmitarbeiterin erwartet. Da der Name des Mannes bekannt ist, in dessen Wohnung das "konspirative Treffen" stattfand, bei dem auch über die Postüberfälle gesprochen wurde, soll auch dieser geladen werden. Der NR-Kurier wird weiter vom Fortgang des Verfahrens berichten. Wolfgang Rabsch
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Nachricht vom 24.04.2023 |
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