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Nachricht vom 08.09.2011 |
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Region |
Kinderschutz rückt in den Fokus der Öffentlichkeit |
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Fachreferenten informieren den Kreistag in der Sitzung am 19. September in Asbach
Kreis Neuwied. „Kinderschutz und frühe Hilfen im Landkreis Neuwied – Chancen, Risiken, Auswirkungen“ ist ein besonderer Tagesordnungspunkt auf der kommenden Sitzung des Kreistags am 19. September in Asbach. |
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Wie der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach hierzu bemerkt, gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung in unserer Gesellschaft: „Die Frage des Kinderschutzes sowie der so genannten frühen Hilfen ist in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Hierzu hat sicherlich die breite Berichterstattung in den Medien zu Kinderschutzfällen ebenso beigetragen wie verschiedene gesetzliche Änderungen, die sowohl eine Überprüfung der Handlungsstrukturen als auch des Leistungsangebotes der Jugendhilfe nach sich ziehen.“
Eine Reihe von Referenten wird in der Sitzung, zu der auch Besucher herzlich willkommen sind, die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. Als Hauptredner konnte Prof. Dr. Christian Schrapper, Universität Koblenz, gewonnen werden. Prof. Schrapper ist in verschiedenen Arbeitsfeldern in Rheinland-Pfalz mit Fragen der Jugendhilfe befasst (u. a. auch Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss, verschiedenen überregionalen Arbeitsgruppen, gutachterliche Tätigkeit zu Themen der Jugendhilfe).
Die Universität Koblenz hat unter der Federführung von Prof. Schrapper ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt über Risikomuster im Kinderschutz durchgeführt. Dabei wurden gemeinsam mit den Vertretern der Universität Koblenz und teilnehmenden Jugendämtern typische Kinderschutzfälle in ihrem Verlauf analysiert.
Prof. Schrapper wird die aus diesem Projekt resultierenden Erkenntnisse in der Sitzung des Kreistages vorzustellen.
„Angesichts eines stetig anwachsenden Hilfeaufkommens ist die Jugendhilfe gefordert, nach geänderten Hilfe- bzw. Zugangsmöglichkeiten zu suchen, um etwaige Hilfebedarfe frühzeitig abfedern zu können“, erläutert Kreisjugendamtsleiter Jürgen Ulrich.
Neben der Rechtsprechung zur sogenannten Garantenstellung von Fachkräften in den Sozialen Diensten der Jugendämter sei bei den gesetzlichen Änderungen insbesondere auch die Einführung des Paragraphen 8 a SGB VIII zu erwähnen, mit dem den Jugendämtern ein Verfahrensrahmen für die Prüfung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung vorgegeben wird. Dieser schließt u. a. auch die Verpflichtung ein, auf die Inanspruchnahme von Hilfen aktiv hinzuwirken.
„Eine klare Vorgabe also, welche die Politik und ihre Entscheidungsgremien fest in die Verantwortung mit einbezieht, schließlich werden in den Gremien die finanziellen und damit auch organisatorischen Weichen für die Handlungsspielräume gestellt. Da diese Gesetzeslage enorme Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendämter haben wird, halte ich es für überaus wichtig, dass sich der Kreistag intensiv mit diesen Konsequenzen befasst. Deshalb bieten wir frühzeitig und umfassend alle Informationen hierzu an“, erklärt Achim Hallerbach.
Mit der Einführung des Landeskinderschutzgesetzes verfolgt das Land Rheinland-Pfalz zum einen das Ziel, die Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) bei Kindern zu erhöhen, zum anderen aber das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure bzw. Institutionen bei Kinderschutzfällen zu verbessern.
Im Kreis Neuwied wurden bereits zwei Netzwerkkonferenzen gemeinsam mit dem Stadtjugendamt durchgeführt. Gleichzeitig werden gegenwärtig Regionale Netzwerke in fast allen Verbandsgemeinden im Kreis Neuwied aufgebaut. Daneben wurden verschiedene Projekte angestoßen, um ein Netz präventiver Hilfen im LK Neuwied aufzubauen.
Die Sitzung des Kreistages findet statt am Montag, 19. September 2011, um 16 Uhr, Bürgerhaus Asbach.
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Nachricht vom 08.09.2011 |
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