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Pressemitteilung vom 30.05.2023 |
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Region |
Aktualisiert: Eine Festgenommene des Anti-Terror-Einsatzes wieder auf freiem Fuß |
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Am Mittwochmorgen (31. Mai) wurde eine bundesweite Aktion gegen Förderer der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) durchgeführt: Dazu hat es auch in Linz im Landkreis Neuwied eine Durchsuchung gegeben. Wie die Generalbundesanwaltschaft mitteilt, wurden sieben Personen festgenommen. Inzwischen befindet sich eine der festgenommenen Personen unter Auflagen wieder auf freiem Fuß. |
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Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat am 31. Mai 2023 aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutsche Staatsangehörige Chahira A., den kosovarischen Staatsangehörigen Kujtim B., den deutschen Staatsangehörigen Alperen K., die türkische Staatsangehörige Cagla K., die deutsche und marokkanische Staatsangehörige Siham O., die deutsche Staatsangehörige Anna Y. und den deutschen Staatsangehörigen Harun Y. in Ulm (Baden-Württemberg), in Linz im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz), im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen), in Bremen sowie im Rheinisch-Bergischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) durch Beamte des Bundeskriminalamts, der Landespolizei Rheinland-Pfalz und des Polizeipräsidiums Köln festnehmen lassen. Zeitgleich haben im Auftrag der Bundesanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen in 19 Objekten in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie in einem Objekt in den Niederlanden begonnen.
Vorwurf: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
Die Beschuldigten sind der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie teilweise des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz dringend verdächtig. Ihnen wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Die Beschuldigten gehören einem internationalen Netzwerk an, das die terroristischen Aktivitäten des "Islamischen Staates" (IS) in Syrien durch finanzielle Spenden gefördert hat. Seit 2020 warben zwei gesondert verfolgte Anhängerinnen des IS aus Syrien heraus auf Telegram-Kanälen für Geldzahlungen zugunsten der Vereinigung. In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten. Über diese wurden in der Folge die gesammelten Geldbeträge an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelspersonen transferiert. Die Zahlungen dienten dazu, den IS zu stärken. Die Gelder wurden insbesondere zur Verbesserung der Versorgungslage von in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj inhaftierten Angehörigen der Vereinigung genutzt. Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht. Insgesamt wurden in der beschriebenen Weise mindestens 65.000 Euro an den IS in Syrien transferiert.
Die Beschuldigten waren als Finanzmittler in das Netzwerk eingebunden. Durch ihr Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung an den IS nahmen sie eine zentrale Rolle innerhalb des Finanzierungsnetzwerkes ein. Im Laufe des heutigen und morgigen Tages sollen die Beschuldigten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Bundesweite Aktion
Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einer Vielzahl weiterer an die Generalstaatsanwaltschaften Berlin, Celle, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Koblenz, München, Naumburg, Stuttgart und Thüringen abgegebener Ermittlungsverfahren. Diese Verfahren richten sich gegen Beschuldigte, denen Geldzahlungen an das Finanzierungsnetzwerk zugunsten des IS vorgeworfen wird. Seit den frühen Morgenstunden des heutigen Tages (Mittwoch, 31. Mai) werden in dem Verfahrenskomplex in einer konzertierten Aktion bundesweit richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen in mehr als 90 weiteren Objekten im Auftrag der jeweils zuständigen Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt.
Die Maßnahmen sind das Ergebnis enger Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Im Einsatz sind über 1.000 Polizeikräfte des Bundeskriminalamtes, der Landeskriminalämter der betroffenen Länder sowie örtlicher Polizeidienststellen der Länder.
Nachtrag: Am Freitag (2. Mai) teilt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mit, dass sich die Beschuldigte Cagla K. inzwischen auf freiem Fuß befindet, nachdem der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen sie unter Auflagen außer Vollzug gesetzt hat. (PM) |
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Pressemitteilung vom 30.05.2023 |
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