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Pressemitteilung vom 19.09.2023
Region
Verantwortungsgemeinschaft mit den Jugendämtern im Kreis Neuwied
Eine weiterhin enge und konstruktive Zusammenarbeit vereinbarten der neue Vorstand der Ev. Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber, Bent Herzog, Landrat Achim Hallerbach und der Leiter des Kreisjugendamts Neuwied, Jürgen Ulrich, im Rahmen eines Arbeitsgesprächs in der Einrichtung in Oberbieber.
Vereinbarten eine enge, konstruktive Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und dem Landkreis (v.l.n.r.): Kreisjugendamtsleiter Jürgen Ulrich, Vorstand Bent Herzog und Landrat Achim Hallerbach. Foto: Martin Boden (Kreisverwaltung Neuwied)Kreis Neuwied. "Die Ev. Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber ist für uns ein zentraler Partner bei der Umsetzung der Aufgaben der Jugendhilfe im Landkreis", betonte Achim Hallerbach, nicht zuletzt handelt es sich dabei um die größte Einrichtung der Jugendhilfe im Kreis Neuwied. "Der Träger ist für uns insbesondere auch ein wichtiger Partner bei der Umsetzung des Kinderschutzes, da die Einrichtung mittlerweile zwei Gruppen für Kinder und Jugendliche vorhält, die im Rahmen von Notunterbringungen des Kreisjugendamtes kurzfristig versorgt werden müssen", so der Leiter des Kreisjugendamtes, Jürgen Ulrich.

Beeindruckt zeigte sich Landrat Achim Hallerbach von der großen Angebotspalette der Ev. Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber, zu der neben stationären Angeboten für Kinder und Jugendliche, auch Tagesgruppen am Standort im Landkreis Neuwied und in der Stadt Koblenz sowie die Paul-Schneider-Schule in Neuwied als Förderschule gehört. Diskutiert wurden eingehend Fragen rund um die Weiterentwicklung der bedarfsorientierten Angebote und der weiteren Vernetzung mit den Jugendämtern in Stadt und Landkreis Neuwied.

Angesichts der steigenden Zahl von Kinderschutzfällen, insbesondere aber auch der wachsenden Komplexität der Fallverläufe, stellen qualifizierte Maßnahmen zum Kinderschutz eine erhebliche Herausforderung sowohl für die Fachkräfte der Ev. Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber als auch für die Mitarbeitenden des Jugendamtes dar. "Neben der Rufbereitschaft des Kreisjugendamtes wird durch die Inobhutnahme eine Notunterbringung von Kindern an 365 Tagen im Jahr sichergestellt", so Landrat Achim Hallerbach.

Daneben beschäftigen auch weitere aktuelle Themen die Fachkräfte sowohl in den Einrichtungen als auch in den Jugendämtern. Dazu gehört insbesondere die wieder steigende Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die durch die Jugendämter untergebracht werden müssen. Auch hier ist die Oberbieberer Einrichtung ein wesentlicher Partner bei der Bereitstellung eines adäquaten Angebotes für die Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge. Bent Herzog sieht die Ev. Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber in einer Verantwortungsgemeinschaft mit den Jugendämtern bei der Bewältigung dieser Aufgaben. (PM)
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