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Pressemitteilung vom 30.09.2023 |
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Region |
Viel los in Neuwied: 20 Verkehrsunfälle und ein WhatsApp-Betrug |
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Im Zeitraum von Freitag (29. September, 13 Uhr) bis Sonntag (1. Oktober, 13 Uhr) kam es im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Neuwied zu insgesamt 20 Verkehrsunfällen, bei denen keine Personen verletzt wurden. In vier Fällen entfernten sich die Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle. Außerdem kam es zu einem vollendeten WhatsApp-Betrug. |
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Neuwied. Zwischen Freitag, 14 Uhr, und Samstag, 17 Uhr, wurde ein geparkter Pkw im Rheintalweg Höhe Hausnummer 29 am hinteren rechten Kotflügel in Neuwied durch ein unbekanntes Fahrzeug beschädigt.
Ebenfalls am Freitag kam es zwischen 15.30 und 18.40 Uhr auf dem Parkplatz am Abenteuerspielplatz in der Dierdorfer Straße zu einer weiteren Verkehrsunfallflucht, bei der die rechte Fahrzeugseite eines parkenden Pkw beschädigt wurde. Am Samstag, zwischen 11.50 und 13.10 Uhr, wurde ein geparkter Pkw auf dem Parkplatz in der Luisenstraße vorne links beschädigt. Auch am Sonntag wurde auf dem Parkplatz des Josef-Ecker-Stift in Neuwied zwischen 10 und 10.30 Uhr ein geparkter Pkw beschädigt. Hierbei konnte immerhin der verursachende Pkw vor Ort angetroffen werden, der dazugehörige Fahrer jedoch zunächst nicht.
In allen Fällen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Zeugen, die sachdienliche Angaben machen können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Neuwied zu melden.
Am Samstag kam es zu einem vollendeten Betrug über SMS und WhatsApp zum Nachteil eines Ehepaares mit der bekannten Betrugsmasche, bei dem sich der unbekannte Beschuldigte als Familienangehöriger mit einer neuen Rufnummer ausgab und eine finanzielle Notlage vortäuschte. Durch die gutgläubigen Geschädigten wurden in der Folge knapp 2000 Euro auf das Konto des Täters überwiesen. Nach Feststellung der Täuschung erstatteten die Geschädigten Strafanzeige bei der PI Neuwied.
Die Polizeiinspektion Neuwied warnt daher erneut vor den gängigen Betrugsmaschen und mahnt zur Vorsicht. Grade bei Nachrichten/Anrufen mit unbekannter oder unterdrückter Rufnummer sollte ein telefonischer Rückruf unter den bekannten Erreichbarkeiten der Angehörigen erfolgen, um sich vor Betrügereien zu schützen. (PM) |
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Pressemitteilung vom 30.09.2023 |
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