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Pressemitteilung vom 29.10.2023 |
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Region |
Halloween-Streiche: Was darf ich, was darf ich nicht? |
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In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird es wieder schaurig-schön: Denn dann ist Halloween und Scharen an Menschen ziehen verkleidet von Haus zu Haus und fordern "Süßes, sonst gibt's Saures". Damit jedoch am Morgen danach kein böses Erwachen droht, sollten auch beim Streichespielen gewisse Regeln eingehalten werden. Denn so mancher Scherz sei nicht gesetzeskonform, betont das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz aufgrund zahlreicher Erfahrungen. |
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Region. Damit die Anwohner am Morgen nach Halloween keine böse Überraschung erleben, sollten sich die Feiernden danach richten, was erlaubt ist und was nicht. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz appelliert, Streiche zu vermeiden, die als Straftat gelten und somit Ärger heraufbeschwören.
Müll im Vorgarten verteilen, die Hauswand mit Farbe beschmieren oder Autos zerkratzen: All das seien keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören zum Beispiel demolierte Parkbänke und zerkratzte Scheiben in Zügen.
"Was viele nicht wissen: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen - denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die Schadenswiedergutmachung", erklärt die Behörde. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können - entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. "Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es darf und was es nicht darf", rät das Landeskriminalamt.
Halloween-Streiche: Was ist erlaubt?
Damit die Streiche der Kinder und Jugendlichen nicht als Sachbeschädigung enden, könne man die Kinder darüber aufklären, dass Eier an Hauswände werfen oder Böller in Briefkasten stecken keine Streiche sind, sondern eine Sachbeschädigung. Im schlimmsten Fall folge eine Anzeige. Auch empfehle es sich, ein Auge darauf zu halten, welche Gegenstände Kinder mit auf Halloween-Tour nehmen. Kindern könne Mut gemacht werden, trotz Gruppendruck nicht bei üblen Streichen mitzumachen. (PM)
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Pressemitteilung vom 29.10.2023 |
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