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Pressemitteilung vom 07.11.2023
Region
Zahlreiche Wildunfälle im ländlichen Dienstgebiet der Polizeiinspektion Straßenhaus
Bis jetzt sind alleine im Dienstgebiet der PI Straßenhaus 100 Wildunfälle seit September registriert worden. Davon ganze sechs in nur zwei Tagen. Die Polizei gibt Hinweise, wie man sich bei einem Wildunfall am besten verhält.
Achtung: Hier könnte Wildwechsel drohen. (Symbolfoto - Quelle: Pixabay)Straßenhaus. Seit dem 1. September bis zum 8. November hat die Polizeiinspektion Straßenhaus bereits 100 Wildunfälle im Dienstgebiet aufgenommen. Alleine im Zeitraum von Dienstag (6. November) bis zum Morgen des 8. Novembers wurde die PI Straßenhaus zu sechs Wildunfällen gerufen. Gerade in der dunkleren und kälteren Jahreszeit sind mehr Wildtiere unterwegs und suchen nach Futter. Kommen außerdem schlechte Sichtverhältnisse durch Nebel oder starken Regen sowie hohe Geschwindigkeiten hinzu, ist ein Zusammenprall von Wild und Kraftfahrzeug kaum vermeidbar.

Besonders gefährlich sind Strecken, die an Wäldern oder Lichtungen vorbeiführen. Neben Schildern sind Jagdsitze ein mahnendes Zeichen für ein vermehrtes Aufkommen von Tieren.

Deshalb der Rat der Polizei:
Besser fahren sie - insbesondere in diesem Bereich - vorausschauend und langsam. Falls sie ein Tier auf der Fahrbahn, oder am Fahrbahnrand erkennen, sollten sie keine gewagten Ausweichmanöver tätigen und die Spur halten. Das Fahrzeug könnte ausbrechen, in den Gegenverkehr geraten oder es könnte die Fahrt am nächsten Baum enden. Das ist meist gefährlicher, als den Zusammenstoß mit dem Tier zu riskieren.

Nach Möglichkeit sollten Sie abblenden, kontrolliert abbremsen und hupen. Denken Sie daran: Wo ein Tier ist, könnten weitere sein. Nach einem Zusammenstoß sollten Sie die Unfallstelle absichern (Warnblinker an, Leuchtweste anziehen, Warndreieck aufstellen).

Zudem ist es erforderlich, per Notruf (110) oder über die Amtsleitung (Polizeiinspektion Straßenhaus: 02634 - 9520) die Polizei in Kenntnis zu setzen und die Situation zu schildern. Fassen Sie noch lebende Tiere nicht an. Getötete Tiere dürfen nicht mitgenommen werden. Das wäre Jagdwilderei. (PM)
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