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Pressemitteilung vom 08.11.2023 |
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Region |
Schlüsseldienst und Co: Vorsicht vor unseriösen Notdiensten |
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Zwischen vielen seriösen Handwerksbetrieben wittern immer wieder auch schwarze Schafe ihre Chance, dubiose Firmen zocken mit horrenden Forderungen ab. Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps, wie man sich davor schützen kann. |
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Mainz. Ein verlorener oder innen steckender Schlüssel, ein Rohrbruch oder eine verstopfte Toilette: Solche Notsituationen nutzen gewiefte Sofortdienste aus, um Kasse zu machen. Besonders nachts und am Wochenende verlangen sie oft stark überhöhte Preise, die schon mal über Tausend Euro betragen können.
Ein typisches Beispiel, wie es das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz beschreibt: Frau S. musste in den Abendstunden einen Rohrreinigungsdienst beauftragen und suchte im Internet nach einem geeigneten Notdienst in ihrer Nähe. Der angerufene Handwerker bestätigte, in der Nähe zu sein und versprach, gleich zu kommen. Nach über zwei Stunden Wartezeit und einem erneuten Anruf trafen gleich drei Handwerker ein. Nach einem kurzen Blick auf die Verstopfung verlangten sie 1100 Euro in bar. Eingeschüchtert ließ Frau S. die Arbeit ausführen und zahlte den horrenden Betrag. Die handschriftlich erstellte Rechnung wurde nach Unterschrift mitgenommen - angeblich käme die Rechnung noch per E-Mail. Darauf wartet Frau S. bis heute. Nach anschließenden Recherchen war klar, dass die Handwerker aus der Nähe von Essen angereist waren.
Unseriöse Firmen nutzen Notlagen gezielt aus. Die Betroffenen haben meist nicht die Zeit, in Ruhe nachzudenken und zu recherchieren. In einer Notsituation werden die ohnehin schon gestressten Menschen überrumpelt und mit Drohkulissen zum Bezahlen aufgefordert.
Tipps von Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale zeigen, wie man vorbeugen und sich vor unseriösen Notdienste schützen kann:
Absichern gegen Aussperren:
Es ist ratsam, einen Zweitschlüssel bei vertrauenswürdigen Personen in der Nähe zu deponieren. Das schafft Sicherheit.
Seriösen Notdienst suchen:
Vorbeugend kann man einen seriösen Anbieter am Wohnort suchen, der auch außerhalb der Geschäftszeiten seine Dienstleistungen zu transparenten Preisen anbietet. Ist die Telefonnummer im Handy gespeichert, als Notiz im Portemonnaie und/oder unter der Fußmatte vor der Tür, ist man im Ernstfall gut vorbereitet.
Vorsicht bei Online-Anzeigen:
Bei der Suche im Internet sollte man kritisch sein. Viele unseriöse Anbieter landen mit gekauften Anzeigen weit oben bei den Suchergebnissen. Daher sollte man bei der Suche nicht auf die ersten Werbeanzeigen klicken. Viele dieser Anzeigen sind unseriös.
Fehlendes Impressum:
Ist kein Impressum vorhanden oder gibt es viele identische Seiten einer Firma mit unterschiedlichen Ortsangaben, kann das ein Hinweis auf einen unseriösen Anbieter sein. Hier kann eine Internetsuche helfen, Informationen über das Unternehmen zu bekommen und etwaige Warnungen zu finden.
Kosten am Telefon klären:
Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtszeiten als ein überregionales Unternehmen. Deshalb gilt es zu klären, woher der Monteur kommt. Wer einen Notdienst unter der örtlichen Vorwahl beauftragt, zahlt nur für die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen. Wird dann doch eine längere Anfahrt berechnet, können darüberhinausgehende Beträge von der Rechnung gestrichen werden.
Rechnung nur unterschreiben, wenn alles verstanden wurde:
Nur wenn die einzeln aufgeführten Positionen und die in Rechnung gestellten Beträge nachvollziehbar sind, sollte ein vorgelegtes Formular unterzeichnet werden. Eine rechtskonforme Rechnung enthält die Firmenangabe, die Steuer- und die Rechnungsnummer. Die Rechnung muss nicht sofort beglichen werden. Die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.
Nur zahlen, was und wie es vereinbart wurde:
Vor der Unterschrift sollte geprüft werden, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Nicht vereinbarte Positionen müssen nicht akzeptiert werden. In einer Rechnung kann man vor dem Unterschreiben gegebenenfalls Passagen streichen oder auch Text hinzufügen, beispielsweise "am Telefon vereinbart war ein Betrag von xxx Euro." Dienstleister können nur dann auf eine Barzahlung bestehen, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde. Eine Fahrt mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten ist nicht zu empfehlen.
Selbstsicher und bestimmt auftreten:
Wer bedroht wird, sollte die Polizei unter 110 rufen. Wenn möglich sollten Nachbarn hinzu gerufen werden, die den Vorfall bezeugen und bestärken können. Denn: Nötigung ist strafbar. (PM)
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Pressemitteilung vom 08.11.2023 |
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