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Pressemitteilung vom 14.11.2023 |
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Region |
Verdi: DRK will Rettungsassistenten nur unter schlechteren Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen |
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Laut einer Pressemitteilung der Gewerkschaft "ver.di" will das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Rheinland-Pfalz langjährige Rettungsassistenten nur unter schlechteren Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. Die Gewerkschaft stellt sich gegen diese Schlechterstellung. |
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Mainz/Region. Gemäß dem rheinland-pfälzischen Rettungsdienstgesetz (RettDG) dürfen Rettungsassistenten (zweijährige Ausbildung) nach dem 31. Dezember nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt werden. Vor zehn Jahren im Jahr 2013 wurde das neue Berufsbild des Notfallsanitäters (dreijährige Ausbildung) eingeführt, um das des Rettungsassistenten zu ersetzen.
In der zehnjährigen Übergangsphase von 2013 bis heute konnten sich die Rettungsassistenten - auch beim DRK - innerhalb ihrer Arbeitszeit zum/zur Notfallsanitäter weiterbilden lassen. Einige wenige Rettungsassistenten des DRK haben diese Weiterqualifikation aus unterschiedlichen Gründen nicht absolviert oder absolvieren können. Das DRK in Rheinland-Pfalz hat nun entsprechend dem Rettungsdienstgesetz entschieden, dass die Rettungsassistenten, die die Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter nicht absolviert haben, nach dem 31. Dezember nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt werden.
Vergleich beinhaltet Herabgruppierung
Allen betroffenen Beschäftigten wurde vom DRK ein Vergleich angeboten. Dieser beinhaltete eine Herabgruppierung des Rettungsassistenten zum Berufsbild des Rettungssanitäters (dreimonatige Ausbildung) mit einer aufzehrenden Zulage. Diese Zulage wäre allerdings schon mit der nächsten anstehenden Tariferhöhung so gut wie abgeschmolzen. Einige betroffene Beschäftigte haben diesen Vergleich angenommen, andere wiederum nicht.
Diejenigen, die nicht angenommen haben, haben nun vom Arbeitgeber Änderungskündigungen für ihre Beschäftigung als Rettungsassistenten erhalten. Mit der Änderungskündigung beendet das DRK das aktuelle Arbeitsverhältnis als Rettungsassistent und unterbreitet gleichzeitig ein neues Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als Rettungssanitäter. Hierzu laufen aktuell Verfahren, zu deren Ausgang noch keine Informationen vorliegen.
Die Verdi-Bundestarifkommission des DRK hat nun entschieden, auch bei verändertem Tätigkeitsfeld die Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung der Rettungsassistenten zu fordern. "Die Kolleginnen und Kollegen dürfen aus unserer Sicht nicht schlechter gestellt werden. Mit einer Vergütung der Rettungsassistenten, die zwischen der des Rettungssanitäters und des Notfallsanitäters liegt, würde den Qualifikationsunterschieden Rechnung getragen werden. Die Verhandlungskommission wird diese Forderung bei den morgigen Verhandlungen mit der Bundestarifgemeinschaft des DRK in Mainz vorbringen", sagt Frank Hutmacher, Leiter des Bereichs Gesundheit bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Rheinland-Pfalz und im Saarland. (PM)
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Pressemitteilung vom 14.11.2023 |
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