NR-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied
Pressemitteilung vom 26.12.2023
Region
Sicher und verantwortungsvoll ins neue Jahr: LKA gibt Tipps für Silvesterfeuerwerk
Mit dem Jahreswechsel rückt das traditionelle Silvesterfeuerwerk näher. Um ein sicheres Fest zu gewährleisten, hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz wichtige Sicherheitshinweise und Ratschläge rund um den Gebrauch von Feuerwerkskörpern herausgegeben.
Symbolbild (Quelle: Pixabay)Region. In nur wenigen Tagen ist das Jahr 2023 Geschichte. Damit der Übergang ins neue Jahr möglichst unfallfrei vonstattengeht, geben die Sprengstoffexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) hilfreiche Tipps zum richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk.

Sicherheitshinweise beim Zünden von Feuerwerk
Zunächst wird betont, dass die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper konsequent eingehalten werden sollte. Die Experten raten, Raketen von einer stabilen Fläche wie einem Getränkekasten anstelle von freistehenden Einzelflaschen zu starten und immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und Kraftfahrzeugen zu wahren. Zudem sollte kein Körperteil über dem Feuerwerkskörper sein, wenn dieser angezündet wird.

Beim Kauf von Feuerwerk ist es wichtig, ausschließlich geprüfte und in Deutschland zugelassene Produkte zu erwerben. Illegale Feuerwerkskörper können eine große Gesundheitsgefahr darstellen und sind zudem strafbar. Wer im Internet kauft, sollte dies nur über seriöse, geprüfte Online-Shops tun. Die Betriebsanleitung muss in deutscher Sprache vorliegen.

Selbstgebasteltes Feuerwerk
Selbstgebasteltes Feuerwerk stellt eine nicht abschätzbare Gefahr dar und ist illegal. Jährlich sterben unnötig Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.

Blindgänger
Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen im Zusammenhang mit nicht explodierten Feuerwerkskörpern, weil versucht wird, diese erneut zu zünden. Nicht explodierte Feuerwerkskörper sollten deshalb niemals erneut angezündet oder geöffnet werden. Die Entsorgung von Feuerwerksresten sollte erst erfolgen, wenn diese abgekühlt sind.

Alkohol
Gerade an Silvester gehört Alkohol für viele Menschen einfach dazu. Alkoholkonsum kann aber das Risiko von Unfällen mit Feuerwerk erhöhen. Deshalb rät das LKA dazu, möglichst nüchtern Raketen und anderes Feuerwerk zu zünden.

Das Landeskriminalamt weist zudem darauf hin, dass privates Feuerwerk ohne Genehmigung nur in der Neujahrsnacht gezündet werden darf. Ein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern oder Kinder- und Altersheimen ist verboten.

Abschließend wünscht das Landeskriminalamt allen Bürgern einen guten und vor allem sicheren Start ins Jahr 2024.
Pressemitteilung vom 26.12.2023 www.nr-kurier.de