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Nachricht vom 08.01.2024 |
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Region |
Nach Beamtenaffäre bei der VG Betzdorf-Gebhardshain: Bürgermeister Bernd Brato beantragt Ruhestand |
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Zuletzt hatte es bei der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain viel Unruhe um die Affäre eines leitenden Beamten im Home-Office gegeben. Dabei stand Bürgermeister Bernd Brato im Zentrum der Vorwürfe. Nun hat er am Dienstag (9. Januar) seine Versetzung in den Ruhestand beantragt. |
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Betzdorf. Der Eintritt von Brato in den Ruhestand ist zum 31. März 2024 geplant, kurz vor Vollendung seines 65. Lebensjahres. Im Laufe des Nachmittags informierte er die Spitzen der im Verbandsgemeinderat vertretenen Parteien über seine Entscheidung. Bernd Brato stand seit 11. Januar 2007 zuerst zehn Jahre der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf vor. Nach der Fusion mit der Nachbarverbandsgemeinde leitete er die neue VG Betzdorf-Gebhardshain seit dem 11. Januar 2017.
In den letzten Monaten stand Brato im Zentrum einer unschönen Affäre, nachdem auf Geheiß des Bürgermeisters ein leitender Beamter der Verbandsgemeinde fünf Jahre ohne ihm übertragene Aufgaben im Home-Office verbracht haben soll - bei vollen Bezügen. Die Kommunalaufsicht des Kreises Altenkirchen hat die Vorwürfe der "rechtsgrundlosen Freistellung" zwischenzeitlich bestätigt, im Raum steht ein Schaden von geschätzten 600.000 Euro für die Verbandsgemeinde. Die Kuriere hatten mehrfach über die Beamtenaffäre bei der VG Betzdorf-Gebhardshain berichtet. Bürgermeister Bernd Brato hat nach Auffassung der Kommunalaufsicht die Versetzung des betroffenen Beamten ins Home-Office angeordnet, so heißt es in der Stellungnahme der Behörde. Er habe damit schuldhaft Dienstpflichten verletzt. Der Bürgermeister habe den Schaden auszugleichen. Ob und in welcher Höhe er das tatsächlich tun muss, habe der Verbandsgemeinderat zu entscheiden.
Zu seiner Entscheidung, die Versetzung in den Ruhestand zu beantragen, äußerte sich Bürgermeister Brato wie folgt: "Ich wünsche, dass die Verbandsgemeinde mit diesem Schritt den Blick nach vorne richtet, zum Wohle der Bürger." (AGO / PM) |
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Nachricht vom 08.01.2024 |
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