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Pressemitteilung vom 10.01.2024 |
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Region |
Nach Messerangriff in Bad Hönningen im Juli 2023: Tatverdächtiger soll in psychiatrische Unterbringung |
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Ein tödlicher Messerangriff erschütterte im Sommer 2023 die Stadt Bad Hönningen. Ein 38-Jähriger hatte dabei mutmaßlich eine 55-jährige Frau getötet und einen 30-jährigen Mann schwer verletzt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Ende Dezember einen Antrag zur Unterbringung des Tatverdächtigen in einem psychiatrischen Krankenhaus gestellt. |
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Bad Hönningen. Am Nachmittag des 8. Juli 2023 wurde die Stadt Bad Hönningen von einem brutalen Angriff überschattet. Wie die Ermittlungsbehörden mitteilten, wird einem 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen zur Last gelegt, zunächst unvermittelt einen 30-jährigen Deutschen mit einem Messer angegriffen und ihm mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt zu haben. Der Geschädigte konnte sich schwer verletzt vom Tatort entfernen. Kurz darauf soll der Beschuldigte eine 55-jährige luxemburgisch-belgische Staatsangehörige ebenfalls mit einem Messer angegriffen und ihr so schwere Verletzungen zugefügt haben, dass sie trotz sofort eingeleiteten Rettungsmaßnahmen am Tatort starb. Die Kuriere hatten über den Messerangriff in Bad Hönningen bereits mehrfach berichtet.
Der Beschuldigte wurde kurz nach der Tat festgenommen. Die Ermittlungen ergaben laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass die Straftatbestände des heimtückischen vollendeten und versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung erfüllt sein könnten. Allerdings geht aus dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen hervor, dass der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Disposition zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war. Dieser Verdacht hatte bereits kurz nach der Tat im Raum gestanden.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat daraufhin Ende Dezember 2023 einen Antrag beim Landgericht Koblenz eingereicht, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Das Amtsgericht Koblenz hat bereits am 27. September 2023 die einstweilige Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet, die Kuriere hatten berichtet. Nun muss das Landgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren und die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest. (PM) |
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Pressemitteilung vom 10.01.2024 |
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