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Pressemitteilung vom 10.02.2024
Region
Körperverletzung in Bruchhausen: Gegen Beschuldigten liegt offener Haftbefehl vor
Ein einfacher Einsatz wegen Körperverletzung in Bruchhausen nahm für einen 36-jährigen Mann eine unerwartete Wendung. Der Beschuldigte, der die Polizeibeamten auf einen offenen Haftbefehl gegen ihn hinwies, wurde letztlich ins Gefängnis gebracht.
SymbolbildBruchhausen. Am Samstagmittag (10. Februar) wurde die Polizeiinspektion Linz zu einer Schlägerei in der Grabenstraße in Bruchhausen gerufen. Als die Beamten am Tatort eintrafen, war der Geschädigte vor Ort, während der mutmaßliche Täter sich zwischenzeitlich entfernt hatte. Jedoch konnte dieser unweit des Tatorts aufgespürt werden. Der Geschädigte hat leichte Verletzungen davongetragen und die Anzeige wegen Körperverletzung wurde rasch aufgenommen.

Die Situation nahm jedoch eine unerwartete Wendung, als der 36-jährige Beschuldigte, der unter dem Einfluss von Alkohol stand (1,56 Promille), den Beamten gegenüber angab, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl besteht. Diese Information wurde durch einen Anruf bei seiner Wohnsitzdienststelle bestätigt. Da der Mann nicht in der Lage war, die Geldstrafe zu begleichen, wurde er in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Ereignisse am Samstag in Bruchhausen zeigen wieder einmal, dass Polizeieinsätze oft unvorhersehbare Entwicklungen nehmen können. (PM/Red)
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