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Pressemitteilung vom 24.03.2024 |
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Politik |
Kreistag Neuwied positioniert sich klar gegen Extremismus jeder Art |
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Der Kreistag Neuwied hat bei seiner letzten Sitzung der Wahlperiode 2019 bis 2024 eine starke Haltung gegen Extremismus gezeigt. Eine Resolution, die ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der deutschen Verfassung darstellt, wurde verabschiedet. |
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Kreis Neuwied. Der Kreistag Neuwied verabschiedete in seiner letzten Sitzung der aktuellen Wahlperiode eine Resolution mit einem klaren Bekenntnis "zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der deutschen Verfassung". Die Erklärung äußert sich entschieden gegen jede Form von politischem Extremismus, wie Landrat Achim Hallerbach bestätigte und hinzufügte: "Wir haben extremen Strömungen jeglicher Couleur eine Absage erteilt".
Grüne und Linke enthielten sich
Bei der Abstimmung enthielten sich die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen sowie der Vertreter der Linken. Letztere hatte zuvor einen eigenen, fast gleichlautenden Text vorgeschlagen. Die Fraktionen von CDU und SPD merkten dazu an, dass die von den Linken vorgeschlagene Resolution nur dann für sie Sinn ergeben würde, wenn alle Formen von Extremismus gleich gewichtet genannt und vorgetragen würden, wie Michael Christ, Sprecher der CDU-Fraktion, zusammenfasste.
Die endgültige Resolution, die vom Kreistag verabschiedet wurde, lautet: "Für Demokratie, Vielfalt und Toleranz, gegen jede Form von politischem Extremismus, sowie religiösen und weltanschaulichen Extremismus; gegen Ausgrenzung und Hass in der Gesellschaft. Der Kreistag Neuwied bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der deutschen Verfassung, die den Schutz von Freiheit und Gleichheit des Individuums ins Zentrum staatlichen Strebens stellt".
Landrat Achim Hallerbach betonte, dass diese Resolution die Identifikation des Landkreises Neuwied mit den Inhalten von Grundgesetz und Demokratie stärke: "Der Austausch unterschiedlicher Meinungen ist Wesensmerkmal der Demokratie und deshalb essenziell. Allerdings dürfen demokratische Werte und Rechte nicht für die Durchsetzung extremer Ansichten missbraucht werden, durch die eine Gefährdung unserer staatlichen Ordnung droht". Das gelte für alle Formen des Extremismus. (PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 24.03.2024 |
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