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Pressemitteilung vom 03.04.2024 |
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Region |
SWN-Kunden genießen längere Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme |
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Während in vielen Teilen Deutschlands die Gaspreise durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer steigen, setzen die Stadtwerke Neuwied (SWN) auf Kontinuität und Kundenvorteile. SWN-Kunden profitierten von der reduzierten Mehrwertsteuer neun Monate länger als bei anderen Versorgern, eine Erleichterung, die sich auch in den unveränderten Preisen ab April widerspiegelt. |
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Neuwied. In Neuwied bleiben die Gaspreise der Stadtwerke Neuwied (SWN) auch nach April stabil, trotz der landesweiten Mehrwertsteuererhöhung auf Gas und Wärme. SWN-Geschäftsfeldleiterin Andrea Haupt erklärt, dass die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung, die ursprünglich bis Ende März 2024 angelegt war, bei SWN bereits vollständig in die Preisgestaltung eingeflossen ist. Im Unterschied zu anderen Versorgern konnten SWN-Kunden somit neun Monate länger von geringeren Steuersätzen profitieren.
Das Modell, nach dem die SWN operierte, basierte auf einem sogenannten "Stichtagsmodell". Dieses Modell erlaubte es, den Verbrauch des gesamten Jahres 2022 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz abzurechnen, anstatt nur für die letzten drei Monate. Die Entscheidung für dieses Modell und der Zeitpunkt der Verbrauchsablesung zum Jahresende ermöglichten diese verlängerte Phase der Ersparnis für die Kunden.
Die Ungewissheit über das Auslaufen der Preisbremsen wurde erst kürzlich aufgehoben, mit der Klarstellung, dass SWN auch für das erste Quartal 2024 den reduzierten Steuersatz anwenden darf. Diese Maßnahme bedeutet, dass die Kunden rückwirkend von niedrigeren Preisen profitieren werden, solange keine gegenteilige Entscheidung vom Bundesfinanzministerium kommt. Eine Ersparnis von bis zu 200 Euro bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas unterstreicht den Kundenvorteil, zusätzlich zum unveränderten Weitergeben des CO₂-Preises.
Nach einem langen Prozess, der auch ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat erforderte, steht nun fest: Für Verbräuche von April bis Dezember 2024 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berücksichtigt. Diese Regelung knüpft an die während der Corona-Pandemie praktizierte Mehrwertsteuersenkung an und sorgt für weitere finanzielle Erleichterungen für die Kunden der SWN. (PM/Red.) |
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Pressemitteilung vom 03.04.2024 |
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