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Pressemitteilung vom 30.05.2024
Region
Stark alkoholisierter Fahrradfahrer in Neuwied von Polizei gestoppt
Am Fronleichnam (30. Mai) fuhr ein Radfahrer in deutlichen Schlangenlinien durch Neuwied. Damit zog er die Aufmerksamkeit der Polizeibeamten auf sich. Diese stellten bei dem Mann einen Alkoholwert von 2,12 Promille fest.
Mit mehr als 2 Promille Rad fahren? Keine gute Idee. (Fotoquelle: Pixabay)Neuwied. Während einer Streifenfahrt auf der Berggärtenstraße in Neuwied fiel den Beamten gegen 15.10 Uhr ein Fahrradfahrer auf, der nicht geradeaus, sondern in Schlangenlinien fuhr. Bei einer anschließenden Kontrolle des 47-jährigen Fahrradfahrers stellte sich heraus, dass er stark alkoholisiert war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,12 Promille.

Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 0,3 Promille, welche auch als Grenze zur relativen Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Bei auffälligem Fahrverhalten oder gar Unfällen können bereits hier Strafen drohen.

Eine absolute Fahruntauglichkeit liegt für Fahrradfahrer bei 1,6 Promille. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Radfahrer sich nicht mehr sicher im Straßenverkehr bewegen kann. Das Überschreiten dieser Grenze auf dem Rad ist strafbar.

Blutentnahme angeordnet
Die Beamten der Polizeidirektion Neuwied/Rhein entschieden sich aufgrund des hohen Alkoholpegels dazu, eine Blutprobe beim Fahrradfahrer zu entnehmen. Diese Maßnahme dient als genauere Bestimmung des Alkoholgehaltes und kann später im Rahmen eines möglichen Strafverfahrens herangezogen werden.

Immer wieder warnt die Polizei, dass Alkohol am Steuer - egal ob Pkw, Lkw oder Fahrrad - nicht nur das eigene Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer gefährden kann. (PM/Red)
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