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Pressemitteilung vom 13.07.2024
Region
Mehrfacher Verstoß gegen das Cannabis-Gesetz in Rheinbrohl - Polizei schreitet ein
In Rheinbrohl entdeckte die Polizei Linz am Samstag (13. Juli) um 15 Uhr drei Personen, die in direkter Nähe eines belebten Spielplatzes bedenkenlos Cannabis konsumierten. Am selben Tag wurden zwei Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, die ebenfalls unter dem Einfluss von Cannabis standen.
Symbolbild (Quelle: Pixabay)Rheinbrohl. Beamte der Polizei Linz stellten während einer Streife in Rheinbrohl drei Personen fest, die unmittelbar in Sichtweite eines belebten Spielplatzes Cannabis konsumierten. Dieser Vorfall ereignete sich am Nachmittag des 13. Juli gegen 15 Uhr. Aufgrund dieser Situation wurde eine Personenkontrolle durchgeführt und ein Verstoß gegen das neue Gesetz zum Umgang mit Cannabis geahndet. Der Konsum ist in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen nicht erlaubt.

Die Joints, die bei den Personen gefunden wurden, sind von den Beamten sichergestellt worden. Überdies verdichteten sich Hinweise darauf, dass eine der beteiligten Personen beabsichtigte, trotz des Cannabis-Konsums einen Pkw zu steuern. Um dies zu verhindern, wurde der Fahrzeugschlüssel präventiv von den Polizeibeamten sichergestellt.

Die Polizeidirektion Neuwied/Rhein führt die weiteren Ermittlungen in diesem Fall.

Cannabis im Straßenverkehr
Am selben Tag fiel den Polizeibeamten gegen 18.30 Uhr ein 23-jähriger Mann aus Rheinbrohl auf, der mit einem E-Scooter die Bachstraße entlangfuhr. Da der E-Scooter augenscheinlich weder zugelassen noch versichert war, wurde der junge Mann einer Kontrolle unterzogen. Bei dieser stellten die Beamten drogentypische Anzeichen bei ihm fest. Der 23-Jährige gab an, etwa eineinhalb Stunden zuvor einen Joint geraucht zu haben.

Gegen 20.40 Uhr stoppte die Polizei einen 35-jährigen Pkw-Fahrer, ebenfalls aus Rheinbrohl. Auch bei ihm konnten drogentypische Anzeichen festgestellt werden.

In beiden Fällen wurden den Fahrzeugführern Blutproben entnommen. Sie müssen nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. (PM/Red)
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