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Nachricht vom 12.08.2024
Region
Versuchter Mord in VG Weißenthurm wird beim Landgericht Koblenz verhandelt
Vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz wird unter dem Vorsitz von Richter Rupert Stehlin eine Anklage verhandelt, die eine Tat zum Inhalt hat, die überregional Aufmerksamkeit erregte. Die Tat ereignete sich im April 2024 in der Verbandsgemeinde (VG) Weißenturm und wird dank schneller Ermittlungen von Polizei und der Staatsanwaltschaft Koblenz bereits nach vier Monaten verhandelt.
Symbolfoto: Wolfgang RabschKoblenz. Dem 46-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er im April 2024 in Weißenthurm versucht haben soll, seine von ihm getrenntlebende Ehefrau heimtückisch mit einem Messer zu ermorden. Am Tattag soll der Angeklagte seine Ehefrau unter einem Vorwand in eine Garage gelockt haben. Nachdem sie eine Fortsetzung der Beziehung jedoch abgelehnt hatte, soll der Angeklagte sich ihr von hinten mit einem Teppichmesser genähert und sie angegriffen haben. Dabei soll er ihr mehrfach in den Hals gestochen und sie gewürgt haben. Dabei soll der Angeklagte gerufen haben: "Ich werde dich töten". Die Verletzungen seien potenziell lebensbedrohlich gewesen. Aufgrund der Schreie seien Nachbarn auf das Geschehen aufmerksam geworden, wodurch sich die Ehefrau schließlich habe losreißen können, bevor sie auf dem Bürgersteig zusammenbrach. Der Angeklagte soll sich sodann vom Tatort entfernt haben. Da der Angeklagte mit dem Teppichmesser glücklicherweise nur das Muskelgewebe am Hals verletzte und die Halsschlagader nicht traf, konnte die Geschädigte überleben. Der Anklagevorwurf lautet: versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Dem Angeklagten ist Rechtsanwalt Kai Ritter aus Neuwied als Pflichtverteidiger beigeordnet, Rechtsanwalt Hans Michael Baulig vertritt die geschädigte Zeugin als Nebenklägervertreter - für die Staatsanwaltschaft nimmt Staatsanwältin Dr. Anna Wopperer teil.

Rechtsanwalt Kai Ritter erklärt für den Angeklagten, dass dieser sich zur Sache einlassen werde, aber nicht am heutigen (13. August) Verhandlungstag, sondern am nächsten Fortsetzungstermin, bei dem auch seine von ihm getrenntlebende Ehefrau aussagen soll.

Zu seiner Person erklärte der Angeklagte, unter Zuhilfenahme einer Dolmetscherin für die türkische Sprache, dass er in der Türkei Schweißer gelernt habe und sich danach mit einer Busagentur und einem Restaurant selbständig gemacht habe. Er hätte auch mit Immobilien gehandelt und an der Börse spekuliert. Er sei türkischer Staatsbürger und hätte zuletzt in der Ukraine gelebt, dort wäre er geduldet gewesen und hätte 2016 seine Ehefrau, eine Ukrainerin, kennengelernt. Sie habe er 2018 geheiratet und man habe ein gemeinsames Kind. Sofort nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wäre er mit seiner Familie nach Deutschland eingereist und hätte hier Asyl beantragt.

Taffe Zeugen mit Zivilcourage
Beide zuerst vernommenen Zeugen, zwei Handwerker, waren in ihrem Firmentransporter unterwegs und fuhren just in dem Moment vorbei, als der Angeklagte auf den Bürgersteig lief und ihnen sofort seltsam vorkam. Der erste Zeuge, der als Beifahrer das Geschehen erlebte, meinte beim ersten Anblick des Angeklagten, der habe vielleicht bis in den frühen Morgen in einer Kneipe gesoffen und mache sich jetzt auf den Heimweg, da er noch eine Flasche Wodka in einer Hand hatte. Als die Zeugen jedoch die blutüberströmte Zeugin auf dem Bürgersteig liegen sahen, zählten sie eins und eins zusammen und folgerten, dass der Mann damit etwas zu tun haben könnte. Sie wendeten auf der Hauptstraße reaktionsschnell, während der spätere Angeklagte sich schnellen Schrittes entfernte. Nach etwa 200 Metern konnten sie ihn einholen, fuhren an ihm vorbei und stellten sich quer auf den Bürgersteig, sodass der Angeklagte nicht mehr weitergehen konnte. Der setzte sich auf eine Haustreppe, bis dahin sei der Mann nicht getorkelt, er wäre ist sogar etwas gelaufen. Dann habe der Mann, der sich relativ ruhig verhielt, die Wodkaflasche, die noch gut gefüllt war, auf Ex wie Wasser ausgetrunken. Seine Kleidung und seine Hände seien blutverschmiert gewesen.

Die Polizeibeamten, die innerhalb von fünf Minuten am Tatort erschienen waren, schilderten übereinstimmend, dass sich der Angeklagte der Festnahme nicht widersetzte und auf der Fahrt zum Polizeipräsidium Koblenz eingeschlafen sei. Man hätte ihn dort sogar mit vier Polizeibeamten aus dem Auto heraustragen müssen, um ihn in das Polizeipräsidium zu bringen. Der erste Alkotest hätte 2,3 Promille ergeben. Das Tatmesser, ein Teppichmesser, hätte der Angeklagte freiwillig aus seiner Hosentasche genommen und den Beamten übergeben.

Zwei Promille zur Tatzeit
Dr. Thomas Kaufmann, Gutachter der Untersuchungsstelle für Blutalkohol bei der Rechtsmedizin der Universitätsklinik in Mainz, erstattete sein Gutachten und stellte fest, dass der Angeklagte zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von zwei Promille gehabt habe, mit unwesentlichen Abweichungen nach oben oder unten. Der Nachtrunk durch den Konsum der Flasche Wodka, hat bei der etwa zwei Stunden später durchgeführten Blutentnahme zu einem Ergebnis von 3,8 Promille geführt.

Nach der Vernehmung weiterer Zeugen wurde die Hauptverhandlung unterbrochen und wird am 20. August fortgesetzt. Dann wird es spannend, weil in diesem Termin sich der Angeklagte zur Tat äußern will und die von ihm getrenntlebende Ehefrau ebenfalls ihre Aussage tätigen wird. Die Kuriere werden vom weiteren Verlauf des Verfahrens berichten. Wolfgang Rabsch
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