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Nachricht vom 14.08.2024
Wirtschaft
Themen beim IHK-Sommergespräch: Gewerbeflächen und verkaufsoffene Sonntage
Der IHK-Regionalbeirat Neuwied hatte zum Sommerinterview eingeladen. Zwei Themen standen im Vordergrund: Im Landkreis Neuwied ist das Angebot von Gewerbe- und Industrieflächen deutlich kleiner als der Bedarf der Unternehmen. Die verkaufsoffenen Sonntage bedürfen nach Ansicht der IHK einer Reform, die zugleich der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Rechnung trägt.
Sie standen zum Gespräch zur Verfügung: Kristina Kutting, Marcel Böhm und Michael Glück. Foto: Wolfgang TischlerNeuwied. Gewerbe- und Industrieflächen sind ein wichtiger Standortfaktor. Ohne passendes Flächenangebot können Unternehmen nicht wachsen und verlassen teilweise oder auch ganz den Kreis Neuwied, erklärt Beiratsmitglied Marcel Böhm. Damit einhergehend verschwinden Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und weitere Wertschöpfungen. Böhm berichtet von den Ergebnissen einer repräsentativen IHK-Gewerbeflächenumfrage. Sie zeige deutlich, dass die Nachfrage örtlicher Unternehmen nach Flächen größer sei als das aktuell bestehende Angebot.

Laut dieser Umfrage benötigen fast 60 Prozent der befragten Unternehmen in den nächsten zwei bis vier Jahren zusätzliche gewerbliche Flächen. 92 Prozent davon gaben an, dass diese Flächen in maximal zehn Kilometer Entfernung zum derzeitigen Standort liegen sollten.

Die IHK fordert:

Ausweisung von mehr Industrie- und Gewerbeflächen.
Zeitgemäße Planungsinstrumente wie Gewerbeflächenkonzepte und interkommunale Kooperationen.
Flexibles Monitoring des Gewerbebedarfs und entsprechende Anpassung der Planung.
Digitalisierung und Verknüpfung mit Gewerbeflächenvermarktung.
Qualifizierung und Modernisierung von Bestandsgebieten zur Vermeidung von Leerständen.

Verkaufsoffene Sonntage
Das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz ermöglicht bis zu vier verkaufsoffene Sonntage mit Ausnahme der Adventssonntage. Voraussetzung für die Öffnung am Sonntag ist, dass ein Anlass gegeben sein muss, wie Jahrmarkt, Kirmes oder andere etablierte Märkte. Dies führt in der Praxis dazu, dass die verkaufsoffenen Sonntage regelmäßig erfolgreich vor Verwaltungsgerichten beklagt werden, oft wenige Tage vorher.

Beiratsmitglied Michael Glück betont, dass Mitarbeiter meist gerne bereit seien am Sonntag zu arbeiten, denn es gibt hierfür besondere Vergütungen. Regionalgeschäftsführerin Kristina Kutting macht darauf aufmerksam, dass in Nordrhein-Westfalen ein verkaufsoffener Sonntag im Advent stattfinden darf. Der wird von den Rheinland-Pfälzern im Norden des Landes intensiv genutzt und es fließt Kaufkraft ab.

Die Sonntagsöffnung sei ein Teil des Innenstadtkonzeptes, was von vielen Experten als notwendiges Marketinginstrument dringend empfohlen wird. Glück betont, dass es auch darum gehe, dem veränderten Freizeit- und Einkaufsverhalten Rechnung zu tragen sowie dem boomenden Onlinehandel etwas entgegenzusetzen. Der bereits lange andauernde Strukturwandel stellt den Handel in den Innenstädten vor ganz neue Herausforderungen. Ein Einkaufserlebnis am Sonntag für die ganze Familie ohne Zeitdruck und mit Eventcharakter sei ein probates Mittel zur Belebung der Innenstädte.

Was ist das Ziel der IHK?
Kristina Kutting fasste zusammen: „Ziel ist eine rechtssichere und unbürokratische Regelung der Sonntagsöffnungen an bis zu vier Sonntagen, davon ein Adventssonntag, die zugleich der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Rechnung trägt. Als IHK möchten wir erreichen, dass unter den aktuell herrschenden Bedingungen mehr Handlungssicherheit für Händler, Gewerbetreibende und Kommunen erreicht wird.“
woti
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