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Pressemitteilung vom 26.08.2024 |
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Region |
Neues Wasserschutzgebiet bei Rüscheid in Planung |
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Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord plant die Einrichtung eines neuen Wasserschutzgebietes rund um die Gemeinde Rüscheid. Das Vorhaben soll die langfristige Sicherheit der Trinkwasserversorgung für die etwa 1.600 Einwohner von Rüscheid und Thalhausen sowie das Gewerbegebiet "Am Petershof" in Anhausen gewährleisten. |
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Rüscheid. Drei Quellen und ein Brunnen versorgen derzeit die Menschen in Rüscheid, Thalhausen und dem Gewerbegebiet "Am Petershof" in Anhausen mit Trinkwasser. Damit diese wichtige Ressource auch weiterhin zur Verfügung steht, hat die SGD Nord einen Entwurf zur Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebietes erarbeitet. Seit heute (27. August) ist dieser öffentlich einsehbar.
Das geplante Wasserschutzgebiet erstreckt sich über 257,89 Hektar und umfasst Teile der Gemeinden Rüscheid, Thalhausen, Urbach, Dernbach und der Verbandsgemeinde Dierdorf. Auf Basis eines hydrogeologischen Gutachtens hat die SGD Nord unterschiedliche Schutzzonen festgelegt, um das Wasser vor potenziell schädlichen chemischen, biologischen und physikalischen Einflüssen zu bewahren.
Wasser aus acht Zonen muss geschützt bleiben
Die insgesamt acht Zonen sind in drei Kategorien unterteilt. Kategorie I schützt die unmittelbare Umgebung der Wasservorkommen vor jeglicher Verschmutzung. Kategorie II ist dafür zuständig, das Wasser vor schädlichen Mikroorganismen zu schützen und Kategorie III kümmert sich um den Schutz des gesamten Einzugsgebiets vor nicht oder schwer abbaubaren Chemikalien und radioaktiven Verunreinigungen.
Bereits seit 1903 dienen die Quellen "Waldquelle" und "Im Siebenborn", nordöstlich von Rüscheid gelegen, sowie die Quelle "Am Pumpwerk" östlich von Rüscheid der Wasserversorgung. Das Wasser aus diesen Quellen sowie dem nahegelegenen "Brunnen Rüscheid" wird über ein Pumpwerk in den Hochbehälter Rüscheid geleitet, wo es aufbereitet, gespeichert und verteilt wird.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an diesem Vorhaben ist ausdrücklich erwünscht. Der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des geplanten Wasserschutzgebietes kann noch bis zum 26. September unter diesem Link eingesehen werden. Dort sind auch weitere Details und Unterlagen zum Projekt verfügbar. (PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 26.08.2024 |
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