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Pressemitteilung vom 09.10.2024 |
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Region |
Neues Gesetz zur Notfallversorgung: SPD-Bundestagsabgeordnete Machalet begrüßt klare Verbesserungen |
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In dieser Woche wurde im Bundestag ein bedeutender Entwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgestellt. Ziel ist es, die Effizienz in der Patientenversorgung zu erhöhen und gleichzeitig die Belastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten zu reduzieren. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Tanja Machalet lobt die geplanten Maßnahmen als entscheidenden Fortschritt. |
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Region. Der neue Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung wurde in dieser Woche im Bundestag eingebracht. Mit der Reform soll eine schnellere und effizientere Versorgung von Patienten erreicht werden, während Notaufnahmen und Rettungsdienste entlastet werden.
Ein zentraler Aspekt des Entwurfs ist die bessere Vernetzung der Notfallnummern 116117 für den kassenärztlichen Notdienst und 112 für den Rettungsdienst. Diese Verknüpfung sowie die Einführung von Akutleitstellen sollen sicherstellen, dass Patienten direkt in die geeignete Versorgungsebene geleitet werden.
Flächendeckende Einführung von Integrierten Notfallzentren
Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen flächendeckend eingerichtet werden. Diese Zentren umfassen Notaufnahmen, Notdienstpraxen und zentrale Ersteinschätzungsstellen und bieten eine umfassende Versorgung. Rund um die Uhr wird dort entschieden, ob Patienten ambulant behandelt oder in eine Klinik eingewiesen werden müssen.
"Diese Reform ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, sie verbessert die Notfallversorgung gerade in den ländlichen Regionen wie im Westerwald oder im Taunus erheblich. Mit der engen Zusammenarbeit der Akteure und der besseren Steuerung der Patientenströme sorgen wir dafür, dass jeder schnell die passende Hilfe bekommt", betont Dr. Tanja Machalet.
Zusätzlich sollen telemedizinische Versorgung und mobile Notdienste ausgebaut werden, um die medizinische Erstversorgung rund um die Uhr sicherzustellen. Besonders immobile Patienten und Familien mit Kindern profitieren von diesen neuen Angeboten. Der Entwurf basiert auf einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag und wird in den kommenden Wochen weiter beraten. (PM/red)
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Pressemitteilung vom 09.10.2024 |
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